Handelsregister · HRA 28030 HB

Chronologischer Auszug

Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Die Bremer Stadtreinigung
Anstalt des öffentlichen
Rechts

b)
Bremen

Geschäftsanschrift:
Willy-Brandt-Platz 7, 28215
Bremen

c)
1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17
und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes
zum Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der
damit verbundenen Aufgaben,
insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der
Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung,
der Sinkkastenreinigung und
des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß §
1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet
der Stadtgemeinde Bremen mit
der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets
Bremerhaven, soweit nicht
Dritten nach § 39 Absatz 2
des Bremischen Landesstraßengesetzes diese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für
Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie,
5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietes
mit öffentlich zugänglichen
Toilettenanlagen, 6.) die
Festsetzung und Erhebung von
Gebühren, Entgelten sowie
sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften
für Aufgaben nach Nummern
1, 2, 4 und 5, 7.) Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der
Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und
Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung
und Behandlung von Abfällen
zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls
geeignet sind, dem Anstaltszweck zu dienen, vornehmen
und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt)
a)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft
wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf
Rechtsgeschäfte als Vertreter
Dritter abschließen, soweit Geschäfte mit Tochter- und Beteiligungsunternehmen betroffen
sind.

b)
Vorstand:

1.
Enslein, Daniela, *XX.XX.XXXX,
Bremen
a)
Anstalt öffentlichen Rechts

Satzung vom 01.01.2018
a)
08.01.2018
Kwiatkowski
2b)
Geschäftsanschrift:
An der Reeperbahn 4, 28217
Bremen
b)
Vorstand:
2.
Nanninga, Insa, *XX.XX.XXXX,
Bremen
a)
02.10.2018
Holldorf
3b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Nanninga, Insa
a)
18.03.2024
Schröder
41.
Messner, Jens, *XX.XX.XXXX,
Bremen

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand
a)
18.03.2024
Schröder
5a)
Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 1 ist von
Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Auf Grundlage des Ortsgesetzes zur Gründung
einer Anstalt öffentlichen Rechts für die öffentliche Abfallentsorgung und Straßenreinigung vom 14.11.2017, Brem.GBl. 2017, S. 490 i.
V. m. § 1 Abs. 1 BremKUG.
a)
08.04.2024
Kwiatkowski
6a)
Die Eintragung betreffend
die Firma wird berichtigt:

Die Bremer Stadtreinigung
Anstalt öffentlichen Rechts
a)
08.04.2024
Kwiatkowski
b)
Rötung lfd.
Nr. 1 Sp. 5
von Amts wegen
nachgeholt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.