HRA 28030 HB

Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bremen
Rechtsform
260000
Letzte Eintragung
07.10.2025
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
285

Jens Messner

Bremen

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
194

Volker Schneider-Kühn

Nordenham

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, soweit Geschäfte mit Tochter- und Beteiligungsunternehmen betroffen sind.

Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts Bremen

Gegenstand des Unternehmens

1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes diese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie, 5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen, 6.) die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften für Aufgaben nach Nummern 1, 2, 4 und 5, 7.) Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls geeignet sind, dem Anstaltszweck zu dienen, vornehmen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 28030 HB Änderung der Firma: HRA 28030 HB: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts, Bremen, An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen; Vorstand: Nannin…
Änderung der Firma:
HRA 28030 HB: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts, Bremen, An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen; Vorstand: Nanninga, Insa, *XX.XX.XXXX, Bremen
Neueintragungen
HRA 28030 HB HRA 28030 HB: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen (1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 de…
HRA 28030 HB: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen (1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzesdiese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie, 5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietens mit öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen, 6.) die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften für Aufgaben nach Nummern 1,2,4 und 5. 7.)Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls geeignet sin, den Anstaltszweck zu dienen, vornehmen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt)). Die Bremer Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts; Bremen; Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen; 1.) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes diese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie, 5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen, 6.) die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften für Aufgaben nach Nummern 1, 2, 4 und 5, 7.) Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls geeignet sind, dem Anstaltszweck zu dienen, vornehmen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt); Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, soweit Geschäfte mit Tochter- und Beteiligungsunternehmen betroffen sind. Vorstand: 1. Enslein, Daniela, *XX.XX.XXXX, Bremen; Anstalt öffentlichen Rechts; Satzung vom 01.01.2018

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.