Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Neubrandenburg
- Geschäftsanschrift
- Salvador-Allende-Straße 30, 17036 Neubrandenburg
- Kapital
- 26.000,00 EUR
Handelsregister · HRB 2467
Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH · Amtsgericht Neubrandenburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Er wird insbesondere verwirklicht durch a) den Krankenhausbetrieb zur bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung des Einzugsgebietes nach medizinischen und pflegerischen Gesichtspunkten unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und Sicherstellung des Status als Schwerpunktkrankenhaus, b) die Behandlung und Pflege der Kranken als tätige Nächstenliebe, um damit den Auftrag der Kirche in der Welt wahrzunehmen, c) die seelsorgliche Begleitung von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden sowie d) die Errichtung und Unterhaltung von Kapellen in den Krankenhäusern sowie das Abhalten von Andachten und Gottesdiensten. 2. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keinen Gewinnanteil und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für teilweise Zuwendungen im Rahmen der Vorschriften des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschaften, die im Zeitpunkt der Mittelvergabe über die Zuwendung als steuerbegünstigte Körperschaft durch die Finanzverwaltung anerkannt sind und sicher gestellt ist, dass die Zuwendungen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Teilweise Zuwendungen an andere durch die Finanzverwaltung anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind im Rahmen des Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages und der Vorschriften des § 58 AO möglich, wenn sicher gestellt ist, dass diese nachweislich ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke nach der Abgabenordnung verwendet werden. 3. Die Gesellschaft ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e.V. Damit ist die Gesellschaft ein kirchliches Werk.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Neubrandenburg
einzelvertretungsberechtigtNeubrandenburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenRostock
einzelvertretungsberechtigtNeubrandenburg
EinzelprokuraWeitere Registerangaben
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