Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Stellvertreter, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, d) Anmeldung zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Kreisversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V..
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Schäfer
Maikammer
Vorstand
Walter Schmitt
Spirkelbach
Vorstand
Dietmar Seefeldt
Offenbach / Queich
Vorstand
Jürgen See
Wörth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.03.1971 zuletzt geändert am 07.10.2005
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2016 hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.10.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2006. Satzung Bl. 227-259 d.A.
Fall 3 Beschluss Bl. 271-281 d.A. Satzung Bl. 282-326 d.A.
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.