Handelsregister · VR 451

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südliche Weinstraße e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südliche Weinstraße e.V.

b)
Landau in der Pfalz
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der Stellvertreter, der Schatzmeister und der
Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, sind
gemeinsam vertretungsberecht.

b)
Vorsitzende:
Riedmaier, Theresia, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Schäfer, Karl, Maikammer, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Schmitt, Walter, Spirkelbach, *XX.XX.XXXX
Kreisgeschäftsführer:
Fischer, Bernhard, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.03.1971 zuletzt geändert am 07.10.2005
a)
30.06.2006
Bantz

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.10.1971
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.06.2006.
Satzung Bl. 227-259 d.A.
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der
Stellvertreter, der Schatzmeister und der
Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der Präsident oder der Stellvertreter, sind
gemeinsam vertretungsberechtigt.

Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes
im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in
folgenden Fällen eingeschränkt:
a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten,
b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen,
c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen,
d) Anmeldung zum Vereinsregister nach
Beschlussfassung der Kreisversammlung über
Satzungen und Satzungsänderungen.
Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der
Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen
Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-
Pfalz e.V..

b)
Infolge Satzungsneufassung Vorstandsbezeichnung
geändert:
Präsidentin:
Riedmaier, Theresia, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2016 hat die komplette Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
13.01.2017
Schnabel

b)
Fall 3
Beschluss Bl. 271-281 d.A.
Satzung Bl. 282-326 d.A.
3b)
Nicht mehr
Präsidentin:
Riedmaier, Theresia, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Präsident:
Seefeldt, Dietmar, Offenbach / Queich, *XX.XX.XXXX
a)
30.10.2017
Schnabel

b)
Fall 4
4b)
Nicht mehr
Kreisgeschäftsführer:
Fischer, Bernhard, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kreisgeschäftsführer:
See, Jürgen, Wörth, *XX.XX.XXXX
a)
29.07.2019
Schnabel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.