Handelsregister · VR 451
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südliche Weinstraße e.V. · Amtsgericht Landau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südliche Weinstraße e.V. b) Landau in der Pfalz | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, sind gemeinsam vertretungsberecht. b) Vorsitzende: Riedmaier, Theresia, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Schäfer, Karl, Maikammer, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Schmitt, Walter, Spirkelbach, *XX.XX.XXXX Kreisgeschäftsführer: Fischer, Bernhard, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.03.1971 zuletzt geändert am 07.10.2005 | a) 30.06.2006 Bantz b) Tag der ersten Eintragung: 13.10.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2006. Satzung Bl. 227-259 d.A. |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Stellvertreter, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, d) Anmeldung zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Kreisversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz e.V.. b) Infolge Satzungsneufassung Vorstandsbezeichnung geändert: Präsidentin: Riedmaier, Theresia, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2016 hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.01.2017 Schnabel b) Fall 3 Beschluss Bl. 271-281 d.A. Satzung Bl. 282-326 d.A. | |
| 3 | b) Nicht mehr Präsidentin: Riedmaier, Theresia, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Präsident: Seefeldt, Dietmar, Offenbach / Queich, *XX.XX.XXXX | a) 30.10.2017 Schnabel b) Fall 4 | ||
| 4 | b) Nicht mehr Kreisgeschäftsführer: Fischer, Bernhard, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kreisgeschäftsführer: See, Jürgen, Wörth, *XX.XX.XXXX | a) 29.07.2019 Schnabel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.