Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Stellvertreter, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, d) Anmeldung zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Kreisversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V..
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Eberle
Wörth am Rhein
Vorstand
Heinrich Butz
Bellheim
Vorstand
Fritz Brechtel
Knittelsheim
Vorstand
Thorsten Böttcher
Lustadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.05.1951
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.02.1952. Früher eingetragen im VR Germersheim Band II Nr. 37. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.09.2006. Satzung Bl. 17 ff. d.A.