Handelsregister · VR 705

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim e.V.

b)
Germersheim
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Dr. Brechtel, Fritz, Knittelsheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Butz, Heinrich, Bellheim, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Eberle, Karl, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.05.1951
a)
22.09.2006
Bantz

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.02.1952. Früher eingetragen
im VR Germersheim Band II Nr.
37.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.09.2006.
Satzung Bl. 17 ff. d.A.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der Stellvertreter, der Schatzmeister und der
Kreisgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, sind
gemeinsam vertretungsberecht.

b)
Bestellt als
Kreisgeschäftsführer:
Stöckle, Hans-Joachim, Leimersheim, *XX.XX.XXXX
Funktionsbezeichnung berichtigt, nun:
Stellvertreter:
Butz, Heinrich, Bellheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.07.2016
Schnabel

b)
Fall 2
Beschluss Bl. 178-185 d.A.
Satzung Bl. 186-222 d.A.
3a)
Geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der
Stellvertreter, der Schatzmeister und der
Kreisgeschäftsführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident
oder der Stellvertreter, sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes
im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in
folgenden Fällen
eingeschränkt:
a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten,
b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen,
c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen,
d) Anmeldung zum Vereinsregister nach
Beschlussfassung der Kreisversammlung über
Satzungen und Satzungsänderungen.
Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der
Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen
Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-
Pfalz e.V..

b)
Amtsbezeichnung geändert, nun:
Präsident:
Dr. Brechtel, Fritz, Knittelsheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.10.2018
Schnabel

b)
Fall 3
Beschluss Bl. 304-306 d. A.
Satzung Bl. 264-294 d. A.
4b)
Bestellt als
Kreisgeschäftsführer:
Böttcher, Thorsten, Lustadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kreisgeschäftsführer:
Stöckle, Hans-Joachim, Leimersheim, *XX.XX.XXXX
a)
28.08.2019
Schnabel

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.