Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem 1. Vizepräsidenten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ursula Maria Gieringer
Mosbach
Vorstand
Martin Freiherr von Rosen
Gersfeld (Rhön)
Vorstand
Frank Hinrichs
Frankfurt am Main
Der Geschäftsführer ist dem Vorstand des Verbands direkt und ausschließlich unterstellt und an dessen Weisungen gebunden. Er führt die Geschäfte des Verbands unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, des Inhalts dieses Vertrages, der gültigen Satzung und Ordnungen des Verbands, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Weisungen des Vorstands. Zu den Aufgaben des Geschäftsführers gehören unter Bezugnahme auf Z. 6 der Geschäftsordnung des Vorstandes insbesondere a. Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte b. Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 €, sofern diese einmalig und nicht regelmäßig wiederkehrend sind (siehe Finanzordnung) c. Organisatorische Vorbereitung der Bundesversammlung d. Organisation der Verwaltung der Geschäftsstelle e. Disziplinarische Aufsicht über und arbeitsrechtliches Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern der Geschäftsstelle f. Organisation der Mitgliederverwaltung, Buchführung und der Verbandsvermögensverwaltung g. Organisation der Aufstellung des Haushaltsplanes h, die Vertretung des Verbands nach Absprache mit dem Vorstand i. Teilnahme an Vorstands- und Präsidiumssitzungen und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats j. Fundraising: Akquise und Pflege der Partnerschaften k. Organisation des Veranstaltungsbetriebes am Sitz der Bundesgeschäftsstelle (Vermietungen, Kursbetrieb, Naturheiltage, Jubiläen u.a.).
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.05.1909 in Neufassung vom 26.03.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Sitzungen des Vorstands), § 19 (Vergütungen und Aufwandsentschädigungen), § 20 (Präsidium) und § 24 (Haftung) beschlossen.
Die Bundesversammlung vom 25.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Nr. 2 (Sitz), § 2 (Zweck des Verbandes), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (nun: Bundesbeiträge und Gebühren), § 9 (Bundesversammlung), § 10 (Einberufung der Bundesversammlung), § 11 (Außerordentliche Bundesversammlung), § 20 (Präsidium), § 23 (Rechnungsprüfung), § 26 (Vereine), § 27 (nun: Publikationen), § 29 (Auflösung des Verbandes) und § 30 (Eintragung im Vereinsregister) beschlossen.
Die Bundesversammlung vom 30.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Einberufung der Bundesversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 03.06.2011
Satzung: Sonderband Blatt 42-53
Fall 3
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 122 ff
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 141-146
Satzung: Sonderband 1 Blatt 196-201
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.03.2024 und vom 27.03.2024 der Verein "Naturheilverein Backnang e.V.", Backnang (Amtsgericht Stuttgart VR 270067) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.03.2024 der Verein "Naturheilgesellschaft Stuttgart", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6413) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.