Handelsregister · VR 502028
Chronologischer Auszug
Deutscher Naturheilbund e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutscher Naturheilbund e.V. b) Pforzheim | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem 1. Vizepräsidenten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. b) Präsident: Hauser, Willy Erwin, Heimsheim, *XX.XX.XXXX 1. Vizepräsident: Emmrich, Peter, Pforzheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 30.05.1909 in Neufassung vom 26.03.2011. | a) 24.02.2015 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 03.06.2011 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vize-Präsident: Dr. Blondin, Michael, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Präsident: Hauser, Willy Erwin, Heimsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vizepräsident: Emmrich, Peter, Pforzheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Sitzungen des Vorstands), § 19 (Vergütungen und Aufwandsentschädigungen), § 20 (Präsidium) und § 24 (Haftung) beschlossen. | a) 18.11.2015 Hartmann b) Satzung: Sonderband Blatt 42-53 | |
| 3 | b) Mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.03.2016 bestellt als Notvorstand: Sauer, Alois, Leonberg, *XX.XX.XXXX | a) 28.06.2016 Bernheisel b) Fall 3 | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vize-Präsident: Dr. Blondin, Michael, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei Präsident: Sauer, Alois, Leonberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vize-Präsidentin: Gieringer, Ursula Maria, Mosbach, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2016 Leskau | ||
| 5 | b) Sitz verlegt; nun: Neulingen | a) Die Bundesversammlung vom 25.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Nr. 2 (Sitz), § 2 (Zweck des Verbandes), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (nun: Bundesbeiträge und Gebühren), § 9 (Bundesversammlung), § 10 (Einberufung der Bundesversammlung), § 11 (Außerordentliche Bundesversammlung), § 20 (Präsidium), § 23 (Rechnungsprüfung), § 26 (Vereine), § 27 (nun: Publikationen), § 29 (Auflösung des Verbandes) und § 30 (Eintragung im Vereinsregister) beschlossen. | a) 05.07.2017 Neber b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 122 ff | |
| 6 | b) Bestellt als Präsidentin: Laubstein, Nora, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Präsident: Sauer, Alois, Leonberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Bundesversammlung vom 30.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.05.2019 Heckmann b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 141-146 | |
| 7 | b) Bestellt als Präsident: Dr. Freiherr von Rosen, Martin, Gersfeld (Rhön), *XX.XX.XXXX Nicht mehr Präsidentin: Laubstein, Nora, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX | a) 14.06.2023 Tropf | ||
| 8 | b) Bestellt als Besonderer Vertreter: Neff, Sabine, Pforzheim, *XX.XX.XXXX Die Geschäftsführerin ist dem Vorstand des Verbands direkt und ausschließlich unterstellt und an dessen Weisungen gebunden. Sie führt die Geschäfte des Verbands unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, des Inhalts der Ernennung, der gültigen Satzung und Ordnungen des Verbands, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Weisungen des Vorstands. Zu den Aufgaben der Geschäftsführerin gehören (unter Bezugnahme auf Ziffer 6. der Geschäftsordnung des Vorstandes) insbesondere: a. Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte b. Ausgaben bis zu einer Höhe von 3.000,00 €, sofern diese einmalig und nicht regelmäßig wiederkehrend sind (siehe Finanzordnung) c. Organisatorische Vorbereitung der Bundesversammlung d. Organisation der Verwaltung der Geschäftsstelle e. Disziplinarische Aufsicht über und arbeitsrechtliches Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern der Geschäftsstelle f. Organisation der Mitgliederverwaltung, Buchführung un der Verbandsvermögensverwaltung g. Organisation der Aufstellung des Haushaltsplanes h. Leitung der Ausbildung "Naturheilkunde-Berater DNB" i. die Vertretung des Verbands nach Absprache mit dem Vorstand j. Teilnahme an Vorstands- und Präsidiumssitzungen und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats k. Fundraising: Akquise und Pflege der Partnerschaften I. Organisation und Durchführung des Veranstaltungsbetriebes am Sitz der Bundesgeschäftsstelle (Vermietungen, Kursbetrieb, Naturheiltage, Jubiläen u.a.). | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Einberufung der Bundesversammlung) beschlossen. | a) 25.10.2023 Tropf b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 196-201 | |
| 9 | b) Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.03.2024 und vom 27.03.2024 der Verein "Naturheilverein Backnang e.V.", Backnang (Amtsgericht Stuttgart VR 270067) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.03.2024 der Verein "Naturheilgesellschaft Stuttgart", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6413) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 02.12.2024 Tropf | ||
| 10 | b) Bestellt als Besonderer Vertreter: Dr. Hinrichs, Frank, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Der Geschäftsführer ist dem Vorstand des Verbands direkt und ausschließlich unterstellt und an dessen Weisungen gebunden. Er führt die Geschäfte des Verbands unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, des Inhalts dieses Vertrages, der gültigen Satzung und Ordnungen des Verbands, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Weisungen des Vorstands. Zu den Aufgaben des Geschäftsführers gehören unter Bezugnahme auf Z. 6 der Geschäftsordnung des Vorstandes insbesondere a. Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte b. Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 €, sofern diese einmalig und nicht regelmäßig wiederkehrend sind (siehe Finanzordnung) c. Organisatorische Vorbereitung der Bundesversammlung d. Organisation der Verwaltung der Geschäftsstelle e. Disziplinarische Aufsicht über und arbeitsrechtliches Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern der Geschäftsstelle f. Organisation der Mitgliederverwaltung, Buchführung und der Verbandsvermögensverwaltung g. Organisation der Aufstellung des Haushaltsplanes h, die Vertretung des Verbands nach Absprache mit dem Vorstand i. Teilnahme an Vorstands- und Präsidiumssitzungen und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats j. Fundraising: Akquise und Pflege der Partnerschaften k. Organisation des Veranstaltungsbetriebes am Sitz der Bundesgeschäftsstelle (Vermietungen, Kursbetrieb, Naturheiltage, Jubiläen u.a.). Nicht mehr Besonderer Vertreter: Neff, Sabine, Pforzheim, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2025 Tropf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.