Handelsregister · VR 502028

Chronologischer Auszug

Deutscher Naturheilbund e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Naturheilbund e.V.

b)
Pforzheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und dem 1. Vizepräsidenten.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Präsident:
Hauser, Willy Erwin, Heimsheim, *XX.XX.XXXX
1. Vizepräsident:
Emmrich, Peter, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 30.05.1909 in Neufassung vom 26.03.2011.
a)
24.02.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
03.06.2011
2b)
Bestellt als
1. Vize-Präsident:
Dr. Blondin, Michael, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Präsident:
Hauser, Willy Erwin, Heimsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vizepräsident:
Emmrich, Peter, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 16
(Sitzungen des Vorstands), § 19 (Vergütungen und Aufwandsentschädigungen), § 20
(Präsidium) und § 24 (Haftung) beschlossen.
a)
18.11.2015
Hartmann

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 42-53
3b)
Mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.03.2016 bestellt
als
Notvorstand:
Sauer, Alois, Leonberg, *XX.XX.XXXX
a)
28.06.2016
Bernheisel

b)
Fall 3
4b)
Nicht mehr
1. Vize-Präsident:
Dr. Blondin, Michael, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Präsident:
Sauer, Alois, Leonberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vize-Präsidentin:
Gieringer, Ursula Maria, Mosbach, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2016
Leskau
5b)
Sitz verlegt; nun:
Neulingen
a)
Die Bundesversammlung vom 25.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Nr. 2 (Sitz),
§ 2 (Zweck des Verbandes), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (nun: Bundesbeiträge und
Gebühren), § 9 (Bundesversammlung), § 10 (Einberufung der Bundesversammlung), § 11
(Außerordentliche Bundesversammlung), § 20 (Präsidium), § 23 (Rechnungsprüfung), § 26
(Vereine), § 27 (nun: Publikationen), § 29 (Auflösung des Verbandes) und § 30 (Eintragung
im Vereinsregister) beschlossen.
a)
05.07.2017
Neber

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 122 ff
6b)
Bestellt als
Präsidentin:
Laubstein, Nora, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Präsident:
Sauer, Alois, Leonberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Bundesversammlung vom 30.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.05.2019
Heckmann

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 141-146
7b)
Bestellt als
Präsident:
Dr. Freiherr von Rosen, Martin, Gersfeld (Rhön),
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Präsidentin:
Laubstein, Nora, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX
a)
14.06.2023
Tropf
8b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Neff, Sabine, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
Die Geschäftsführerin ist dem Vorstand des Verbands
direkt und ausschließlich unterstellt und an dessen
Weisungen gebunden. Sie führt die Geschäfte des
Verbands unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, des Inhalts der Ernennung, der gültigen
Satzung und Ordnungen des Verbands, der Beschlüsse
der Mitgliederversammlung sowie der Weisungen des
Vorstands.
Zu den Aufgaben der Geschäftsführerin gehören (unter
Bezugnahme auf Ziffer 6. der Geschäftsordnung des
Vorstandes) insbesondere:
a. Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte
b. Ausgaben bis zu einer Höhe von 3.000,00 €, sofern
diese einmalig und nicht regelmäßig wiederkehrend sind
(siehe Finanzordnung)
c. Organisatorische Vorbereitung der
Bundesversammlung
d. Organisation der Verwaltung der Geschäftsstelle
e. Disziplinarische Aufsicht über und arbeitsrechtliches
Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern der
Geschäftsstelle
f. Organisation der Mitgliederverwaltung, Buchführung un
der Verbandsvermögensverwaltung
g. Organisation der Aufstellung des Haushaltsplanes
h. Leitung der Ausbildung "Naturheilkunde-Berater DNB"
i. die Vertretung des Verbands nach Absprache mit dem
Vorstand
j. Teilnahme an Vorstands- und Präsidiumssitzungen
und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats
k. Fundraising: Akquise und Pflege der Partnerschaften
I. Organisation und Durchführung des
Veranstaltungsbetriebes am Sitz der
Bundesgeschäftsstelle (Vermietungen, Kursbetrieb,
Naturheiltage, Jubiläen u.a.).
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 18
(Einberufung der Bundesversammlung) beschlossen.
a)
25.10.2023
Tropf

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 196-201
9b)
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages
vom 02.03.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
02.03.2024 und vom 27.03.2024 der Verein "Naturheilverein Backnang e.V.", Backnang
(Amtsgericht Stuttgart VR 270067) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages
vom 02.03.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
02.03.2024 der Verein "Naturheilgesellschaft Stuttgart", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR
6413)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
02.12.2024
Tropf
10b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Dr. Hinrichs, Frank, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Der Geschäftsführer ist dem Vorstand des Verbands
direkt und ausschließlich unterstellt und an dessen
Weisungen gebunden. Er führt die Geschäfte des
Verbands unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, des Inhalts dieses Vertrages, der gültigen
Satzung und Ordnungen des Verbands, der Beschlüsse
der Mitgliederversammlung sowie der Weisungen des
Vorstands.
Zu den Aufgaben des Geschäftsführers gehören unter
Bezugnahme auf Z. 6 der Geschäftsordnung des
Vorstandes insbesondere
a. Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte
b. Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 €, sofern diese
einmalig und nicht regelmäßig wiederkehrend sind (siehe
Finanzordnung)
c. Organisatorische Vorbereitung der
Bundesversammlung
d. Organisation der Verwaltung der Geschäftsstelle
e. Disziplinarische Aufsicht über und arbeitsrechtliches
Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern der
Geschäftsstelle
f. Organisation der Mitgliederverwaltung, Buchführung
und der Verbandsvermögensverwaltung
g. Organisation der Aufstellung des Haushaltsplanes
h, die Vertretung des Verbands nach Absprache mit dem
Vorstand
i. Teilnahme an Vorstands- und Präsidiumssitzungen
und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats
j. Fundraising: Akquise und Pflege der Partnerschaften
k. Organisation des Veranstaltungsbetriebes am Sitz der
Bundesgeschäftsstelle (Vermietungen, Kursbetrieb,
Naturheiltage, Jubiläen u.a.).

Nicht mehr
Besonderer Vertreter:
Neff, Sabine, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
a)
16.05.2025
Tropf

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.