Deutscher Harmonika-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ludwigshafen am Rhein
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2573
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
06.05.2022
Abrufstand
15.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Baudisch
Ludwigshafen
Vorstand
Ralf Bethke
Wilgartswiesen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.02.2005 und am 15.05.2005 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 Abs. 3 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins), 10 Abs. 2 (Beschlußfassung der Mitgliederversammlung) und 15 (Musikbeirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens, § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 14 (Wahlen und Amtszeiten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Beschluss Blatt 121 der Akten
Satzung Blatt 126-134 der Akten
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.07.2005 Beschluß Bl. 2-4 Satzung Bl. 5-11 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2573 LU getreten. Freigegeben am 26.01.2006.
Bl. 28-31Sbd.
Fall 3
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 4
Satzung Bl. 101-109 d.A.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.