Handelsregister · VR 2573
Chronologischer Auszug
Deutscher Harmonika-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutscher Harmonika Verband Rheinland-Pfalz b) Ludwigshafen am Rhein | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Baudisch, Manfred, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Kühlheim, Hans, Wörrstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.02.2005 und am 15.05.2005 geändert. b) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. | a) 26.01.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 20.07.2005 Beschluß Bl. 2-4 Satzung Bl. 5-11 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2573 LU getreten. Freigegeben am 26.01.2006. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 Abs. 3 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins), 10 Abs. 2 (Beschlußfassung der Mitgliederversammlung) und 15 (Musikbeirat) beschlossen. | a) 05.07.2006 Mehrle b) Bl. 28-31Sbd. | ||
| 3 | a) Deutscher Harmonika Verband Rheinland-Pfalz e.V. | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Kühlheim, Hans, Wörrstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Bethke, Ralf, Wilgartswiesen, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2017 Heiß b) Fall 3 Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt. | |
| 4 | a) Deutscher Harmonika-Verband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens, § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 14 (Wahlen und Amtszeiten) beschlossen. | a) 10.05.2021 Heiß b) Fall 4 Satzung Bl. 101-109 d.A. | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. Beschluss Blatt 121 der Akten Satzung Blatt 126-134 der Akten | a) 06.05.2022 Heiß b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.