Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), St. Leon e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
St. Leon-Rot
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 350353
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
25.03.2021
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2000 Euro belasten, ist der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ermächtigt. Einzelausgaben über 2000 Euro bedürfen eines Beschlusses des Vorstands. Für Einzelausgaben über 10000 Euro ist die vorige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. Das gleiche gilt für Verbindlichkeiten (z.B. Kreditaufnahme) über 1000 Euro.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Achim Schell
St. Leon-Rot
Vorstand
Thomas Keilbach
St. Leon-Rot
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.04.1987 in Neufassung vom 17.02.2007
Die Mitgliederversammlungen vom 25.11.2011, 14.02.2014 und 17.12.2016 haben die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2019 mit Nachtrag durch Vorstandsbeschluss vom 26.02.2021 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, in §1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), §2 (Zweck), §3(Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung), § 4 (Mitgliedschaft), §5 (Beitrag), §8 (Beendigung der Mitgliedschaft), §10 (Aufgaben und Gliederungen), §11 (Jugend), §12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung), §14 (Ladungsfrist), §15 (Anträge), §18 (Protokoll), § 19 (Geschäftsführung und Leitung), §20 (Zusammensetzung des Gruppenvorstands), §22 (Amtszeit), §23 (Geschäftsverteilung), §24 (Tagung und Einladung), §25 (Beschlussfähigkeit des Gruppenvorstands), §26 (Schiedsgerichte: Aufgaben), §29 (Schiedsordnung), §32 (Ordnungen und Richtlinien), §33 (CD/CI- Richtlinie, DLRG-Markenschutz und Material), §41 (Inkrafttreten) beschlossen sowie die Satzung insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.08.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2014.
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 81-94
Satzung: Sonderband Blatt 99-112
Satzung: Sonderband 2 Blatt 187 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.