Handelsregister · VR 350353
Chronologischer Auszug
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), St. Leon e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft Gruppe St. Leon e. V b) St. Leon-Rot | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder der Genannten hat Alleinvertretungsrecht. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2000 Euro belasten, ist der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ermächtigt. Einzelausgaben über 2000 Euro bedürfen eines Beschlusses des Vorstands. Für Einzelausgaben über 10000 Euro ist die vorige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. Das gleiche gilt für Verbindlichkeiten (z.B. Kreditaufnahme) über 1000 Euro. b) 1. Vorsitzender: Schell, Achim, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Keilbach, Thomas, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 26.04.1987 in Neufassung vom 17.02.2007 | a) 27.08.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 03.08.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2014. |
| 2 | a) Name geändert; nun: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), St. Leon e.V. im Bezirk Rhein-Neckar e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2000 Euro belasten, ist der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ermächtigt. Einzelausgaben über 2000 Euro bedürfen eines Beschlusses des Vorstands. Für Einzelausgaben über 10000 Euro ist die vorige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. Das gleiche gilt für Verbindlichkeiten (z.B. Kreditaufnahme) über 1000 Euro. | a) Die Mitgliederversammlungen vom 25.11.2011, 14.02.2014 und 17.12.2016 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 05.01.2017 Hartmann b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 81-94 |
| 3 | a) Name geändert; nun: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), St. Leon e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen. | a) 30.05.2018 Falzone b) Satzung: Sonderband Blatt 99-112 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2019 mit Nachtrag durch Vorstandsbeschluss vom 26.02.2021 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, in §1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), §2 (Zweck), §3(Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung), § 4 (Mitgliedschaft), §5 (Beitrag), §8 (Beendigung der Mitgliedschaft), §10 (Aufgaben und Gliederungen), §11 (Jugend), §12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung), §14 (Ladungsfrist), §15 (Anträge), §18 (Protokoll), § 19 (Geschäftsführung und Leitung), §20 (Zusammensetzung des Gruppenvorstands), §22 (Amtszeit), §23 (Geschäftsverteilung), §24 (Tagung und Einladung), §25 (Beschlussfähigkeit des Gruppenvorstands), §26 (Schiedsgerichte: Aufgaben), §29 (Schiedsordnung), §32 (Ordnungen und Richtlinien), §33 (CD/CI- Richtlinie, DLRG-Markenschutz und Material), §41 (Inkrafttreten) beschlossen sowie die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 25.03.2021 Rinke b) Satzung: Sonderband 2 Blatt 187 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.