Handelsregister · HRB 19755
Chronologischer Auszug
Deutsche Abdichtung AG · Amtsgericht Memmingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsche Abdichtung AG b) Senden Geschäftsanschrift: Weiherweg 3, 89520 Senden c) Durchführung von Bauwerks- und Industrieabdichtungen, insbesondere an Flachbauten sowie im Zusammenhang damit stehende Arbeiten wie Dachabkiesung, Dachbegrünung, Aufbringung von Plattenbelägen u.ä. | 50.000,00 EUR a) | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Vorstand: Schaub, Torsten, Landsberg am Lech, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Vorstand: Wildner, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 06.10.2021. b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Deutsche Abdichtungs GmbH mit dem Sitz in Senden (Amtsgericht Memmingen HRB 18649). | a) 31.01.2022 Zwißler | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Wildner, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2022 Baum | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 12.05.2023 (Az. IN 104/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 22.05.2023 Baum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.