HRB 19755
Deutsche Abdichtung AG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Senden
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Registerdaten
- Sitz
- Senden
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 19755 HRB 19755: Deutsche Abdichtung AG, Senden, Weiherweg 3, 89520 Senden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.10.2021. Geschäftsanschrift: Weiherweg 3, 89520 Senden. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von …
HRB 19755: Deutsche Abdichtung AG, Senden, Weiherweg 3, 89520 Senden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.10.2021. Geschäftsanschrift: Weiherweg 3, 89520 Senden. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Bauwerks- und Industrieabdichtungen, insbesondere an Flachbauten sowie im Zusammenhang damit stehende Arbeiten wie Dachabkiesung, Dachbegrünung, Aufbringung von Plattenbelägen u.ä. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Schaub, Torsten, Landsberg am Lech, *XX.XX.XXXX; Wildner, Horst, Erlangen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Deutsche Abdichtungs GmbH mit dem Sitz in Senden (Amtsgericht Memmingen HRB 18649). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.