"Daheim" Arbeitsgemeinschaft Ambulante Alten- und Krankenpflege
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Marburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1358
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
07.02.2022
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniela Wais
Cölbe
Vorstand
Wolfgang Schwalbe
Cölbe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.09.1986 zuletzt geändert am 02.10.1991
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2004 hat die Änderung des § 6 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.01.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 86 d. A.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 475,- Euro belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des ganzen Vorstandes erforderlich. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend ist; er entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Sitzungsteilnehmer.
Anmeldung und Satzungsänderungsbeschluss Blatt 159ff d.A.
Fall 5
Anmeldung Blatt 1 ff Sonderband
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.