Handelsregister · VR 1358
Chronologischer Auszug
"Daheim" Arbeitsgemeinschaft Ambulante Alten- und Krankenpflege · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Daheim" Arbeitsgemeinschaft Ambulante Alten- und Krankenpflege b) Marburg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,-- DM belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des ganzen Vorstandes erforderlich. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend ist; er entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Sitzungsteilnehmer. b) Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Heiderich, Uwe, Marburg Besondere Vertreterin gem. § 30 BGB: Pachovsky, Irmgard, Marburg Vorstand: Schwalbe, Wolfgang, Marburg Vorstand: Hausert, Angelika, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Höpp, Rita, Stadtallendorf, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 30.09.1986 zuletzt geändert am 02.10.1991 | a) 28.08.2002 Turan b) Tag der ersten Eintragung: 23.01.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 86 d. A. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 475,- Euro belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des ganzen Vorstandes erforderlich. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend ist; er entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Sitzungsteilnehmer. b) Nicht mehr Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Heiderich, Uwe, Marburg Nicht mehr Besondere Vertreterin gem. § 30 BGB: Pachovsky, Irmgard, Marburg Name berichtigt: Vorstand: Hansert, Angelika, Marburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Höpp, Rita, Stadtallendorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Ortner, Werner, Kirchhain, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2004 hat die Änderung des § 6 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 10.03.2005 Weimar b) Anmeldung und Satzungsänderungsbeschluss Blatt 159ff d.A. | |
| 3 | b) Von Amts wegen nachgetragen: Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB: Pachovsky, Irmgard, Marburg | a) 15.04.2005 Weimar | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Ortner, Werner, Kirchhain, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hansert, Angelika, Marburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wais, Daniela, Cölbe, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen geänder, nun: Vorstand: Schwalbe, Wolfgang, Cölbe, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2018 Brühl b) Fall 5 Anmeldung Blatt 1 ff Sonderband | ||
| 5 | b) Nicht mehr Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB: Pachovsky, Irmgard, Marburg | a) 07.02.2022 Grün b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.