Handelsregister · VR 1358

Chronologischer Auszug

"Daheim" Arbeitsgemeinschaft Ambulante Alten- und Krankenpflege · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Daheim" Arbeitsgemeinschaft Ambulante Alten- und
Krankenpflege

b)
Marburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
mindestens 3, höchstens 5 gleichberechtigten
Vorstandsmitgliedern.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 500,-- DM belasten und für Dienstverträge
ist die Zustimmung des ganzen Vorstandes erforderlich.
Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist
beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der
Vorstandsmitglieder anwesend ist; er entscheidet mit
Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden
Sitzungsteilnehmer.

b)
Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Heiderich, Uwe, Marburg
Besondere Vertreterin gem. § 30 BGB:
Pachovsky, Irmgard, Marburg
Vorstand:
Schwalbe, Wolfgang, Marburg
Vorstand:
Hausert, Angelika, Marburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Höpp, Rita, Stadtallendorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 30.09.1986 zuletzt geändert am 02.10.1991
a)
28.08.2002
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.01.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 86 d. A.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
mindestens zwei und höchstens fünf
Vorstandsmitgliedern.
Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern,
vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, vertritt
jedes Vorstandsmitglied einzeln.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 475,- Euro belasten und für Dienstverträge
ist die Zustimmung des ganzen Vorstandes erforderlich.
Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist
beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der
Vorstandsmitglieder anwesend ist; er entscheidet mit
Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden
Sitzungsteilnehmer.

b)
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Heiderich, Uwe, Marburg
Nicht mehr
Besondere Vertreterin gem. § 30 BGB:
Pachovsky, Irmgard, Marburg
Name berichtigt:
Vorstand:
Hansert, Angelika, Marburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Höpp, Rita, Stadtallendorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ortner, Werner, Kirchhain, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2004 hat die Änderung des §
6 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
10.03.2005
Weimar

b)
Anmeldung und
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 159ff d.A.
3b)
Von Amts wegen nachgetragen:
Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB:
Pachovsky, Irmgard, Marburg
a)
15.04.2005
Weimar
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ortner, Werner, Kirchhain, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hansert, Angelika, Marburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Wais, Daniela, Cölbe, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen geänder,
nun:
Vorstand:
Schwalbe, Wolfgang, Cölbe, *XX.XX.XXXX
a)
25.06.2018
Brühl

b)
Fall 5

Anmeldung Blatt 1 ff Sonderband
5b)
Nicht mehr
Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB:
Pachovsky, Irmgard, Marburg
a)
07.02.2022
Grün
b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.