Handelsregister · HRB 85281

Registerinformationen

Covestro AG · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Covestro AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Leverkusen
Geschäftsanschrift
Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
Kapital
207.900.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 85281
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
05.01.2026
Abrufstand
07.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erzeugung, Vertrieb, sonstige industrielle Betätigung oder Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet Polymere und Chemie.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Martin Breloer

Köln

Einzelprokura
Prokurist(in)

Alexander Marcour

Lohmar

Einzelprokura
Prokurist(in)

Michael Schneider

Odenthal

Einzelprokura
Prokurist(in)

Ronald Köhler

Köln

Einzelprokura
Prokurist(in)

Matthias Poth

Frankfurt

Einzelprokura
Vorstand

Markus Steilemann

Köln

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Birte Achten

Leverkusen

Einzelprokura
Prokurist(in)

Andrea Neumeier

Köln

Einzelprokura
Prokurist(in)

Sophie von Saldern

Erkrath

Einzelprokura
Prokurist(in)

Ina Moritz

Düsseldorf

Einzelprokura
Vorstand

Thorsten Dreier

Düsseldorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Christian Baier

Düsseldorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Dennis Kempen

Langenfeld

Einzelprokura
Prokurist(in)

Thomas Böttger

Monheim am Rhein

Einzelprokura
Vorstand

Monique Buch

Düsseldorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Stefan Staubach

Frankfurt

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.08.2015
  • Die Hauptversammlung vom 01.09.2015 hat beschlossen, ein neues bedingte Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 zu ändern.
  • Die Hauptversammlung vom 01.09.2015 hat beschlossen, die Satzung in § 8 Abs. 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) zu ändern.
  • Die Hauptversammlung vom 02.10.2015 hat beschlossen, das Grundkapital um 62.500.000,00 EUR durch Ausgabe von 62.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR auf 202.500.000,00 EUR zu erhöhen sowie die Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 entsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Des weiteren wurde ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und in die Satzung in § 4 ein neuer Absatz 2 eingefügt. Die bisherigen Absätze 2 und 3 wurden zu Absätzen 3 und 4.
  • Die Hauptversammlung vom 01.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 Absätze 1, 3 und 5 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), § 9 Absätze 1 und 2 (Vorsitzender und Stellvertreter des Aufsichtsrats), § 10 Absatz 4 (Einberufung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat) und § 11 Absatz 2 (Geschäftsordnung und Ausschüsse) beschlossen.
  • Unter Ausnutzung der durch die Hauptversammlung vom 01.09.2015 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 03.12.2018 beschlossen, das Grundkapital von 202.500.000,00 EUR um 19.500.000,00 EUR auf 183.000.000,00 EUR durch Einziehung von 19.500.000 auf den Inhaber lautende eigenen, zuvor erworbenen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.12.2018 ist § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 12.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 30.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Informationsübermittlung), § 10 (Einberufung und Beschlussfassung), § 14 (Einberufung der Hauptversammlung), § 15 Abs. 4 und 5 (Teilnahmeberechtigung) und § 16 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen.
  • Schließlich hat die Hauptversammlung beschlossen, das bisherige bedingte Kapital aufzuheben und § 4 Abs. 3 zur Schaffung eines bedingten Kapital neu zu fassen (Bedingtes Kapital 2020).
  • Die Hauptversammlung vom 30.07.2020 hat neben den bereits eingetragenen Änderungen auch die Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmeberechtigung) beschlossen.
  • Des Weiteren hat die Hauptversammlung beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital aufzuheben und in § 4 Abs. 2 ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020) zu schaffen.
  • Unter teilweiser Ausnutzung des durch die Hauptversammlung vom 30.07.2020 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2020 hat der Vorstand am 13.10.2020 mit Zustimmung des vom Aufsichtsrat durch Beschluss vom 29.09.2020 gebildeten und ermächtigten Sonderausschusses vom 13.10.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um 10.200.000,00 EUR durch Ausgabe von 10.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des vom Aufsichtsrat gebildeten und ermächtigten Sonderausschusses vom 13.10.2020 ist die Satzung in 4 Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 16.04.2021 hat beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital 2020 aufzuheben und ein neues Genehmigtes Kapital 2021 zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. 2 zu ändern.
  • Die Hauptversammlung vom 21.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.04.2022 wurde in § 18 (Jahresabschluss) ein Rechtschreibfehler korrigiert.
  • Die Hauptversammlung vom 19.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Ort der Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung) und § 16 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen.
  • Unter Ausnutzung der durch die Hauptversammlung vom 12.04.2019 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 05.12.2023 beschlossen, das Grundkapital von 193.200.000,00 EUR um 4.200.000 EUR auf 189.000.000,00 EUR durch Einziehung von 4.200.000 auf den Inhaber lautende eigenen, zuvor erworbenen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.12.2023 ist § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.01.2024 ist die Satzung in § 15 (Teilnahmeberechtigung) redaktionell geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 17.04.2025 hat beschlossen, dass bisherige bedingte Kapital 2020 aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital 2025 zu schaffen und die Satzung in § 4 (Grundkapital) Ziffer 3 entsprechend zu ändern.
  • Des Weiteren wurde beschlossen die Satzung in § 13 (Ort der Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung) Ziffer 2 zu ändern.
  • Unter teilweiser Ausnutzung des durch die Hauptversammlung vom 16.04.2021 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2021 hat der Vorstand am 21.112025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 25.11.2025 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 189.000.000,00 EUR um 18.900.000,00 EUR auf nunmehr 207.900.000,00 EUR zu erhöhen. Die Satzung ist durch den Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.11.2025 in § 4.1 und 4.2 entsprechend geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 17.09.2015 mit der Bayer Aktiengesellschaft mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48248) einen Vertrag (bezeichnet als "Einlage-, Freistellungs- und Nachgründungsvereinbarung") vom 17.09.2015 geschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.

Freitext

  • lfd. Nr. 25, Spalte 6, Schreibfehler von Amts wegen berichtigt
  • lfd. Nr. 27, Spalte 6 a) erneut Schreibfehler berichtigt
  • lfd. Nr. 40, Spalte 3 von Amts wegen berichtigt
  • Lfd. Nr. 44 Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt.
  • Fall 74

Bedingtes Kapital

  • Das Grundkapital ist um bis zu Euro 18.900.000,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 18.900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuld-Verschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 17. April 2025 von der Covestro AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 16. April 2030 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/ Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/ Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/ Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen (Bedingtes Kapital 2025).

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt Euro 39.060.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.