Handelsregister · HRB 119531

Registerinformationen

Concrete Jungle GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Concrete Jungle GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 119531
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
19.02.2025
Abrufstand
09.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und der Vertrieb von Betonprodukten sowie Produkten aus anderen Materialien

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Madlen Thorwarth

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Daniel Singh

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2020 mit Änderung vom 25.06.2020
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2023 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 840,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.560,00 EUR beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 139/25 C) vom 13.02.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.