HRB 119531

Concrete Jungle GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.02.2025
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Daniel Singh

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Madlen Thorwarth

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Concrete Jungle Verwaltungs GmbH Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und der Vertrieb von Betonprodukten sowie Produkten aus anderen Materialien

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 139/25 C-17-6 · Concrete Jungle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Wirksam am
08.02.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119531
810 IN 139/25 C-17-6 In dem Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 13.04.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 139/25 C-17-6 · Concrete Jungle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119531
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.11.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 139/25 C-17-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Concrete Jungle GmbH
Gwinnerstraße 46
60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531),

werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 215.410,13 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der, nach erfolgter Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes, vollumfänglichen Betriebsfortführung über einen Zeitraum von 10 Wochen hinweg sowie unter Berücksichtigung der Vergleichsberechnung gemäß BGH vom 24.01.2008, IX ZB 120/07 die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 36% auf insgesamt 56%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 19.043,23 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

AG FFM 03.11.25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 139/25 C-17-6 · Concrete Jungle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119531
810 IN 139/25 C-17-6 In dem Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531),
vertreten durch:
1. Daniel Singh, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Madlen Thorwarth, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 139/25 C-17-6 · Concrete Jungle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Wirksam am
09.05.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119531
810 IN 139/25 C-17-6 Am 30.04.2025 um 10:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.07.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 139/25 C-17-6 · Concrete Jungle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Wirksam am
30.04.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119531
810 IN 139/25 C-82-: In dem Insolvenzverfahren Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531),
vertreten durch:
1. Daniel Singh, Theodor-Haubach-Weg 12, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Madlen Thorwarth, Theodor-Haubach-Weg 12, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
wurde am 30.04.2025 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 139/25 C-17-6 · Concrete Jungle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 139/25 C-17-6
Wirksam am
13.02.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119531
810 IN 139/25 C-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Concrete Jungle GmbH, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119531), vertr. d.: 1. Daniel Singh, Theodor-Haubach-Weg 12, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Madlen Thorwarth, Theodor-Haubach-Weg 12, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 13.02.2025 um 12:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 119531 HRB 119531: Concrete Jungle Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2020 mit Änderung vom 25.06.2…
HRB 119531: Concrete Jungle Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2020 mit Änderung vom 25.06.2020. Geschäftsanschrift: Gwinnerstraße 46, 60388 Frankfurt am Main. Gegenstand: der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der pesönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Concrete Jungle GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Thorwarth, Madlen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Singh, Daniel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.