Handelsregister · HRB 25190

Chronologischer Auszug

COGITANDA Dataprotect AG · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
COGITANDA Dataprotect AG

b)
Altenahr
Geschäftsanschrift:
Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
technische, wirtschaftliche und
organisatorische Schutz von sensiblen
Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch,
Beschädigung oder Unbrauchbarmachung,
einschließlich des Schutzes vor
Folgeschäden an der Integrität oder der
Reputation natürlicher oder juristischer
Personen sowie die Vermittlung von
Versicherungsverträgen als Assekuradeur
für diese Risiken sowie die Beratung und
Bearbeitung entsprechender Schadensfälle.
160.000,00
EUR
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Wälder, Jörg, Altenahr, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Erichsen, Sven, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 22.04.2016

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum
20.06.2021 einmal oder mehrmals durch Ausgabe neuer
Stückaktien, die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sein müssen,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 40.000,00 EUR
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der bestehenden
Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2016/I).
Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
a)
20.06.2016
Lauberbach

b)
Fall 1
2c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
technische, wirtschaftliche und
organisatorische Schutz von sensiblen
Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch,
Beschädigung oder Unbrauchbarmachung,
einschließlich des Schutzes vor
Folgeschäden an der Integrität oder der
Reputation natürlicher oder juristischer
Personen, das damit verbundene
Risikomanagement, das Verwalten von
Versicherungsbeständen, artverwandte
Dienstleistungen sowie die Vermittlung von
Versicherungsverträgen.
a)
Die Hauptversammlung vom 15.07.2016 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
In der gleichen Hauptversammlung wurde auch der § 20
(Wettbewerbsverbot) geändert.
a)
22.07.2016
Miosga

b)
Fall 2
3a)
Die Hauptversammlung vom 19.08.2016 hat die Ergänzung
der Satzung um den § 6a (Genehmigtes Kapital II)
beschlossen.
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum
19.08.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch einoder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um bis zu
40.000,00 EUR zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 35.000
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 5.000
Stammaktien ausgegeben werden. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen
Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den
Ausgabebetrag sowie die weiteren Bedingungen der
Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016/II).
a)
30.08.2016
Spieß-Welp
b)
Fall 3
4183.200,00
EUR
b)
Bestellt als:
Vorstand:
Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 22.04.2016 enthaltenen
Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I- ist die Erhöhung
des Grundkapitals um 13.200 EUR durchgeführt.

Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
19.08.2016 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital
2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000 EUR
durchgeführt.

Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.11.2016 ist die
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 6
(genehmigtes Kaptial) und § 6a (genehmigtes Kapital II)
geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital 2016/1 beträgt noch 26.800 EUR.
Das Genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 30.000 EUR.
a)
20.12.2016
Spieß-Welp

b)
Fall 4
5a)
Die Hauptversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
a)
24.05.2017
Breuch

b)
Fall 6
6214.280,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6
(genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital
2016/1- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 19.000,-- EUR
durchgeführt.
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in §§ 6
(genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital
2016/I- und 6a (genehmigtes Kapital II) der Satzung -
Genehmigtes Kapital 2016/II- , ist die Erhöhung des
Grundkapitals unter vollständiger Ausnutzung des
genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von 7.800,-- EUR und
unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II
in Höhe von 4.280,-- EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 17.05.2017 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), das Entfallen
des § 6 (genehmigtes Kapital) und die Änderung des § 6a
(genehmigtes Kapital II) beschlossen.

b)
Das Genehmigte Kapital 2016/I vom 22.04.2016
(Genehmigtes Kapital 2016/I) ist damit ausgeschöpft.
Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 25.720,-- EUR
a)
31.07.2017
Breuch

b)
Fall 7
7a)
Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals und
die Änderung der Satzung und Einfügung des § 6 b
(Genehmigtes Kapital III) und des § 6 c (Bedingtes Kapital
2017) und die Änderung von § 7 (Einziehung von Aktien)
beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 23.11.2022 durch ein- oder mehrmalige
Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage
um bis zu insgesamt 60.000,00 EUR zu erhöhen. Es dürfen
hierfür bis zu 30.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis
zu 30.000 Stammaktien ausgegeben werden. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich
auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet
(gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen
Ausschluss des danach noch verbleibenden Bezugsrechts zu
entscheiden und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes
Kapital 2017/III).
Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 40.000,00
EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2017/I).
a)
18.01.2018
Breuch

b)
Fall 10
8219.554,00
EUR
b)
Bestellt als
Vorstand:
Sagawe, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.08.2016
erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die
Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des
genehmigten Kapitals 2016/II um 5.274,-- EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 27./29.03.2018 die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und
die Änderung in § 6a (genehmigtes Kapital II) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 20.446,-- EUR
a)
04.06.2018
Breuch

b)
Fall 11
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Erichsen, Sven, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 24.08.2018 hat die Schaffung
eines genehimgten Kapitals sowie die Änderung der Satzung
in § 6 d (Genehmigtes Kapital IV) beschlossen. In der gleichen
Hauptversammlung wurde auch der § 9 a (Beirat) geändert
und der § 20 (Wettbewerbsverbot) ersatzlos gestrichen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
24.08.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 23.08.2023 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
29.000,00 € zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 14.500
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 14.500
Stammaktien ausgegeben werden. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich
auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet
(gekreuzter Beszugsrechtsausschluss). Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen
Ausschluss des danach noch verbleibenden Bezugsrechts zu
entscheiden und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes
Kapital 2018/I).
a)
17.10.2018
Breuch

b)
Fall 12
10234.006,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b
(genehigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital
2017/III- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.452,00
EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 06.11.2018 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 6a
(genehmigtes Kapita Il) und § 6b (genehmigtes Kapital III)
beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 45.548 EUR.
a)
02.01.2019
Breuch

b)
Fall 13
11254.006,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b
(genehmigtes Kapital III) der Satzung -Genehmigtes Kapital
2017/III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 20.000,00
EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 10.01.2019 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6b
(genehmigtes Kapital III) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 25.548 EUR.
a)
28.01.2019
Spieß-Welp

b)
Fall 14
12a)
Eintragung lfd. Nr. 10, Sp. 6a wie folgt gemäß 3 17 HRV von
Amts wegen berichtigt:
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b
(genehmigtes Kapital III) der Satzung -genehmigtes Kapital
2017/III)- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.452,00
EUR durchgeführt.
a)
13.02.2019
Spieß-Welp
13a)
Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), die
Streichung des § 5 (Namensaktien) , die Änderung des § 6 c
(Bedingtes Kapital 2017) und die Einfügung von § 6 e
(Bedingtes Kapital 2019) beschlossen.

b)
Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 30.000,00
EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2019/I).
a)
29.08.2019
Spieß-Welp
b)
Fall 17
14266.826,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in §§ 6
b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und
6 d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der
Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals III mit Zustimmung des
Aufsichtsrates von 254.006,00 EUR um 12.820,00 EUR auf
266.826,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.09.2019 ist § 4
der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6b
(genehmigtes Kapital III) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 12.728 EUR.
a)
04.10.2019
Spieß-Welp

b)
Fall 18
15279.406,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6a
(Genehmigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital
2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II in Höhe von
12.580,00 EUR durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat am 17.02.2020 die Änderung der Satzung
in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6a
(Genehmigtes Kapital II) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 7.866,00 EUR.
a)
06.03.2020
Spieß-Welp

b)
Fall 19
16294.529,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6b
(Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und
6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der
Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017/III und 2018/I in
Höhe von 15.123,00 EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 05.07.2020 die Änderung der
Satzung in §§ 4 (Grundkapital), 6b (Genehmigtes Kapital III)
und 6d (Genhemigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 3.654,00 EUR.

Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 22.951,00 EUR.
a)
16.07.2020
Spieß-Welp
b)
Fall 20
17a)
Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die Änderung der
Satzung in §§ 9 a (Beirat), 15 (Hauptversammlung, Ort und
Einberufung), 6c (Bedingtes Kapital 2017) sowie die
Ergänzung der Satzung um den § 6f (Bedingtes Kapital 2020)
beschlossen.

b)
Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 20.000,00
EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2020/I).
a)
02.09.2020
Spieß-Welp

b)
Fall 21
18296.791,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d
(Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der
Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und mit
Zustimmung des Aufsichtsrats von 294.529,00 EUR um
2.262,00 auf 296.791,00 EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 30.12.2020 die Änderung der Satzung
in §§ 4 (Grundkapital) und 6d (Genehmigtes Kapital IV) der
Satzung beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 20.689,00 EUR.
a)
27.01.2021
Spieß-Welp

b)
Fall 23
19b)
Nicht mehr
Vorstand:
Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2021
Spieß-Welp
b)
Fall 24
20b)
Bestellt als
Vorstand:
Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX
a)
14.05.2021
Spieß-Welp

b)
Fall 25
21a)
Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung
durch Einfügung des § 6 g (Genehmigtes Kapital V) sowie die
Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat), § 11
(Vorsitzender und Stellvertreter) und § 12 (Einberufung und
Beschlussfassung) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
17.06.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital vom 17.06.2021 bis zum 31.12.2022 gegen
Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer
Stückaktien um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2021/I).
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
a)
14.07.2021
Breuch

b)
Fall 26
22b)
Bestellt als
Vorstand:
Gerety, Ronan Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
08.09.2021
Lauberbach

b)
Fall 29
23304.737,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d
(Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der
Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und mit
Zustimmung des Aufsichtsrats von 296.791,00 EUR um 7.946
EUR auf 304.737,00 EUR durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 03.10.2021 die Änderung der Satzung
in §§ 4 (Grundkapital) und 6d (Genehmigtes Kapital IV) der
Satzung beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 12.743,00 EUR.
a)
20.10.2021
Spieß-Welp

b)
Fall 30
24a)
Die Hauptversammlung vom 17.06.2022 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung
in §§ 10 (Aufsichtsrat) , 12 (Einberufung und
Beschlussfassung), 6a (Genehmigtes Kapital II), 6b
(Genehmigtes Kapital III) und 6d (Genehmigtes Kapital IV), die
Neufassung des § 6g (Genehmigtes Kapital V) und die
Einfügung des § 6h (Genehmigtes Kapital VI) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
17.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 01.07.2023 gegen Bareinlage durch
ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um
insgesamt bis zu 84.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2022/I). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
17.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 17.06.2027 gegen Bareinlage durch
ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um
insgesamt bis zu 68.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2022/II). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
ist ausgeschlossen.
a)
05.07.2022
Spieß-Welp

b)
Fall 31
25313.483,00
EUR
a)
Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6g
(Genehmigtes Kapital V) -Genehmigtes Kapital 2022/I- der
Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2022/1 und mit
Zustimmung des Aufsichtsrates von 304.737, 00 EUR um
8.746,00 EUR auf 313.483,00 EUR durchgeführt worden.
Der Aufsichtsrat hat am 14.02.2023 die Änderung der Satzung
in § 4 (Grundkapital) und § 6g (Genehmigtes Kapital V)
beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2022/I beträgt noch 75.254,00 EUR.
a)
10.03.2023
Lauberbach

b)
Fall 35
26325.433,00
EUR
a)
Aufgrund der am 09.08.2019 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) sind in
der Zeit vom 13.01.2023 bis 30.03.2023 Bezugsaktien im
Nennwert von 11.950,00 EUR ausgegeben worden.
Das Grundkapital beträgt nunmehr 325.433,00 EUR.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.03.2023 wurde § 4
(Höhe und Einteeilung des Grundkapitals) sowie § 6e
(Bedingtes Kapital 2019) der Satzung geändert.

b)
Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2019 beschlossene
bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2019/I) beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2023 noch
18.050,00 EUR.
a)
31.05.2023
Lauberbach

b)
Fall 36
27b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gerety, Ronan Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
25.08.2023
Spieß-Welp

b)
Fall 37
28a)
Die Hauptversammlung vom 14.08.2023 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals
sowie die Neufassung der §§ 6g (Genehmigtes Kapital V) und
6h (Genehmigtes Kapital VI) und die Einfügung eines neuen §
6i (Bedingtes Kapital 2023) beschlossen. Die
Hauptversammlung vom 14.08.2023 hat darüber hinaus die
Änderung der Satzung in §§ 15 (Ort und Einberufung) und 16
(Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der
Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
14.08.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 30.09.2024 gegen Bareinlagen
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um
insgesamt bis zu 90.000,00 EUR zu erhöhen. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen (Genehmigtes
Kapital 2023/I).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
14.08.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 14.08.2028 gegen Bareinlagen
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um
insgesamt bis zu 72.500,00 EUR zu erhöhen. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist teilweise ausgeschlossen. Der
Vorstand kann das noch verbleibende gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ausschließen (Genehmigtes Kapital 2023/II).
Die Hauptversammlung vom 14.08.2023 hat hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 20.000,00
EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2023/I).
a)
13.09.2023
Spieß-Welp

b)
Fall 38
29325.473,00
EUR
b)
Bestellt als
Vorstand:
Lison, Jens, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
Aufgrund der am 09.08.2019 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2019/I)
wurden in der Zeit vom 31.03.2023 bis 07.08.2023
Bezugsaktien im Nennwert von 40,00 EUR ausgegeben.
Das Grundkapital beträgt nunmehr 325.473,00 EUR
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 07.08.2023 die
Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) und 6e (Bedingtes Kapital 2019) beschlossen.

b)
Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2019 beschlossene
bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2019/I) beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2023 noch
18.010,00 EUR.
a)
30.11.2023
Spieß-Welp

b)
Fall 39
30b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wälder, Jörg, Altenahr, *XX.XX.XXXX
a)
18.12.2023
Spieß-Welp

b)
Fall 40

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.