Handelsregister · HRB 25190
Chronologischer Auszug
COGITANDA Dataprotect AG · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) COGITANDA Dataprotect AG b) Altenahr Geschäftsanschrift: Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr c) Gegenstand des Unternehmens ist der technische, wirtschaftliche und organisatorische Schutz von sensiblen Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung, einschließlich des Schutzes vor Folgeschäden an der Integrität oder der Reputation natürlicher oder juristischer Personen sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen als Assekuradeur für diese Risiken sowie die Beratung und Bearbeitung entsprechender Schadensfälle. | 160.000,00 EUR | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Wälder, Jörg, Altenahr, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Erichsen, Sven, Essen, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 22.04.2016 b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20.06.2021 einmal oder mehrmals durch Ausgabe neuer Stückaktien, die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sein müssen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 40.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2016/I). Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. | a) 20.06.2016 Lauberbach b) Fall 1 | |
| 2 | c) Gegenstand des Unternehmens ist der technische, wirtschaftliche und organisatorische Schutz von sensiblen Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung, einschließlich des Schutzes vor Folgeschäden an der Integrität oder der Reputation natürlicher oder juristischer Personen, das damit verbundene Risikomanagement, das Verwalten von Versicherungsbeständen, artverwandte Dienstleistungen sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen. | a) Die Hauptversammlung vom 15.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. In der gleichen Hauptversammlung wurde auch der § 20 (Wettbewerbsverbot) geändert. | a) 22.07.2016 Miosga b) Fall 2 | |||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 19.08.2016 hat die Ergänzung der Satzung um den § 6a (Genehmigtes Kapital II) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.08.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch einoder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um bis zu 40.000,00 EUR zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 35.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 5.000 Stammaktien ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den Ausgabebetrag sowie die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016/II). | a) 30.08.2016 Spieß-Welp b) Fall 3 | ||||
| 4 | 183.200,00 EUR | b) Bestellt als: Vorstand: Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) Aufgrund der in der Satzung vom 22.04.2016 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 13.200 EUR durchgeführt. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2016 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.11.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 6 (genehmigtes Kaptial) und § 6a (genehmigtes Kapital II) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2016/1 beträgt noch 26.800 EUR. Das Genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 30.000 EUR. | a) 20.12.2016 Spieß-Welp b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 24.05.2017 Breuch b) Fall 6 | ||||
| 6 | 214.280,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/1- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 19.000,-- EUR durchgeführt. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in §§ 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/I- und 6a (genehmigtes Kapital II) der Satzung - Genehmigtes Kapital 2016/II- , ist die Erhöhung des Grundkapitals unter vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von 7.800,-- EUR und unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II in Höhe von 4.280,-- EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 17.05.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), das Entfallen des § 6 (genehmigtes Kapital) und die Änderung des § 6a (genehmigtes Kapital II) beschlossen. b) Das Genehmigte Kapital 2016/I vom 22.04.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist damit ausgeschöpft. Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 25.720,-- EUR | a) 31.07.2017 Breuch b) Fall 7 | |||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals und die Änderung der Satzung und Einfügung des § 6 b (Genehmigtes Kapital III) und des § 6 c (Bedingtes Kapital 2017) und die Änderung von § 7 (Einziehung von Aktien) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 23.11.2022 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 60.000,00 EUR zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 30.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 30.000 Stammaktien ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des danach noch verbleibenden Bezugsrechts zu entscheiden und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2017/III). Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 40.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2017/I). | a) 18.01.2018 Breuch b) Fall 10 | ||||
| 8 | 219.554,00 EUR | b) Bestellt als Vorstand: Sagawe, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.08.2016 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II um 5.274,-- EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27./29.03.2018 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und die Änderung in § 6a (genehmigtes Kapital II) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 20.446,-- EUR | a) 04.06.2018 Breuch b) Fall 11 | ||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Erichsen, Sven, Essen, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 24.08.2018 hat die Schaffung eines genehimgten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 6 d (Genehmigtes Kapital IV) beschlossen. In der gleichen Hauptversammlung wurde auch der § 9 a (Beirat) geändert und der § 20 (Wettbewerbsverbot) ersatzlos gestrichen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23.08.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 29.000,00 € zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 14.500 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 14.500 Stammaktien ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet (gekreuzter Beszugsrechtsausschluss). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des danach noch verbleibenden Bezugsrechts zu entscheiden und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2018/I). | a) 17.10.2018 Breuch b) Fall 12 | |||
| 10 | 234.006,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2017/III- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.452,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 06.11.2018 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 6a (genehmigtes Kapita Il) und § 6b (genehmigtes Kapital III) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 45.548 EUR. | a) 02.01.2019 Breuch b) Fall 13 | |||
| 11 | 254.006,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehmigtes Kapital III) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2017/III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 20.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 10.01.2019 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6b (genehmigtes Kapital III) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 25.548 EUR. | a) 28.01.2019 Spieß-Welp b) Fall 14 | |||
| 12 | a) Eintragung lfd. Nr. 10, Sp. 6a wie folgt gemäß 3 17 HRV von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehmigtes Kapital III) der Satzung -genehmigtes Kapital 2017/III)- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.452,00 EUR durchgeführt. | a) 13.02.2019 Spieß-Welp | ||||
| 13 | a) Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), die Streichung des § 5 (Namensaktien) , die Änderung des § 6 c (Bedingtes Kapital 2017) und die Einfügung von § 6 e (Bedingtes Kapital 2019) beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 30.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2019/I). | a) 29.08.2019 Spieß-Welp b) Fall 17 | ||||
| 14 | 266.826,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in §§ 6 b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und 6 d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals III mit Zustimmung des Aufsichtsrates von 254.006,00 EUR um 12.820,00 EUR auf 266.826,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.09.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6b (genehmigtes Kapital III) geändert. b) Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 12.728 EUR. | a) 04.10.2019 Spieß-Welp b) Fall 18 | |||
| 15 | 279.406,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6a (Genehmigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II in Höhe von 12.580,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 17.02.2020 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6a (Genehmigtes Kapital II) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 7.866,00 EUR. | a) 06.03.2020 Spieß-Welp b) Fall 19 | |||
| 16 | 294.529,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017/III und 2018/I in Höhe von 15.123,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 05.07.2020 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital), 6b (Genehmigtes Kapital III) und 6d (Genhemigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 3.654,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 22.951,00 EUR. | a) 16.07.2020 Spieß-Welp b) Fall 20 | |||
| 17 | a) Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 a (Beirat), 15 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung), 6c (Bedingtes Kapital 2017) sowie die Ergänzung der Satzung um den § 6f (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 20.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2020/I). | a) 02.09.2020 Spieß-Welp b) Fall 21 | ||||
| 18 | 296.791,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und mit Zustimmung des Aufsichtsrats von 294.529,00 EUR um 2.262,00 auf 296.791,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.12.2020 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital) und 6d (Genehmigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 20.689,00 EUR. | a) 27.01.2021 Spieß-Welp b) Fall 23 | |||
| 19 | b) Nicht mehr Vorstand: Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX | a) 30.03.2021 Spieß-Welp b) Fall 24 | |||
| 20 | b) Bestellt als Vorstand: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2021 Spieß-Welp b) Fall 25 | |||
| 21 | a) Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 6 g (Genehmigtes Kapital V) sowie die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat), § 11 (Vorsitzender und Stellvertreter) und § 12 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital vom 17.06.2021 bis zum 31.12.2022 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. | a) 14.07.2021 Breuch b) Fall 26 | ||||
| 22 | b) Bestellt als Vorstand: Gerety, Ronan Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 08.09.2021 Lauberbach b) Fall 29 | ||||
| 23 | 304.737,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und mit Zustimmung des Aufsichtsrats von 296.791,00 EUR um 7.946 EUR auf 304.737,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 03.10.2021 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital) und 6d (Genehmigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 12.743,00 EUR. | a) 20.10.2021 Spieß-Welp b) Fall 30 | |||
| 24 | a) Die Hauptversammlung vom 17.06.2022 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in §§ 10 (Aufsichtsrat) , 12 (Einberufung und Beschlussfassung), 6a (Genehmigtes Kapital II), 6b (Genehmigtes Kapital III) und 6d (Genehmigtes Kapital IV), die Neufassung des § 6g (Genehmigtes Kapital V) und die Einfügung des § 6h (Genehmigtes Kapital VI) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 01.07.2023 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 84.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 17.06.2027 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 68.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/II). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. | a) 05.07.2022 Spieß-Welp b) Fall 31 | ||||
| 25 | 313.483,00 EUR | a) Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6g (Genehmigtes Kapital V) -Genehmigtes Kapital 2022/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2022/1 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates von 304.737, 00 EUR um 8.746,00 EUR auf 313.483,00 EUR durchgeführt worden. Der Aufsichtsrat hat am 14.02.2023 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) und § 6g (Genehmigtes Kapital V) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2022/I beträgt noch 75.254,00 EUR. | a) 10.03.2023 Lauberbach b) Fall 35 | |||
| 26 | 325.433,00 EUR | a) Aufgrund der am 09.08.2019 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) sind in der Zeit vom 13.01.2023 bis 30.03.2023 Bezugsaktien im Nennwert von 11.950,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nunmehr 325.433,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.03.2023 wurde § 4 (Höhe und Einteeilung des Grundkapitals) sowie § 6e (Bedingtes Kapital 2019) der Satzung geändert. b) Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2019 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2019/I) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2023 noch 18.050,00 EUR. | a) 31.05.2023 Lauberbach b) Fall 36 | |||
| 27 | b) Nicht mehr Vorstand: Gerety, Ronan Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 25.08.2023 Spieß-Welp b) Fall 37 | ||||
| 28 | a) Die Hauptversammlung vom 14.08.2023 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals sowie die Neufassung der §§ 6g (Genehmigtes Kapital V) und 6h (Genehmigtes Kapital VI) und die Einfügung eines neuen § 6i (Bedingtes Kapital 2023) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 14.08.2023 hat darüber hinaus die Änderung der Satzung in §§ 15 (Ort und Einberufung) und 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 30.09.2024 gegen Bareinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 90.000,00 EUR zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 14.08.2028 gegen Bareinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 72.500,00 EUR zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist teilweise ausgeschlossen. Der Vorstand kann das noch verbleibende gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Die Hauptversammlung vom 14.08.2023 hat hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 20.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2023/I). | a) 13.09.2023 Spieß-Welp b) Fall 38 | ||||
| 29 | 325.473,00 EUR | b) Bestellt als Vorstand: Lison, Jens, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) Aufgrund der am 09.08.2019 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) wurden in der Zeit vom 31.03.2023 bis 07.08.2023 Bezugsaktien im Nennwert von 40,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 325.473,00 EUR Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 07.08.2023 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 6e (Bedingtes Kapital 2019) beschlossen. b) Das in der Hauptversammlung vom 09.08.2019 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2019/I) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2023 noch 18.010,00 EUR. | a) 30.11.2023 Spieß-Welp b) Fall 39 | ||
| 30 | b) Nicht mehr Vorstand: Wälder, Jörg, Altenahr, *XX.XX.XXXX | a) 18.12.2023 Spieß-Welp b) Fall 40 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.