HRB 25190

COGITANDA Dataprotect AG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 34 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Altenahr
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
10.06.2025
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christian Sagawe

Köln

Vorstand

Jens Lison

Bergisch Gladbach

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
  • Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der technische, wirtschaftliche und organisatorische Schutz von sensiblen Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung, einschließlich des Schutzes vor Folgeschäden an der Integrität oder der Reputation natürlicher oder juristischer Personen, das damit verbundene Risikomanagement, das Verwalten von Versicherungsbeständen, artverwandte Dienstleistungen sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 34
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 361/24 · COGITANDA Dataprotect AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/24
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 25190
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190 eingetragenen COGITANDA Dataprotect AG, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens Lison, Münstereifeler Str. 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Sagawe, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Rink, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
07.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
07.06.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 361/24
Amtsgericht Köln, 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 361/24 · COGITANDA Dataprotect AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/24
Wirksam am
13.06.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 25190
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190 eingetragenen COGITANDA Dataprotect AG, Dürener Str. 401 b , 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens Lison, Münstereifeler Str. 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Sagawe, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Rink, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

ist am 06.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70a IN 361/24
Amtsgericht Köln, 12.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70a IN 361/24 · COGITANDA Dataprotect AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/24
Wirksam am
30.04.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 25190
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190 eingetragenen COGITANDA Dataprotect AG, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens Lison, Münstereifeler Str. 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Sagawe, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Rink, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

Auszugsweise Sitzungsniederschrift über die Versammlungen der Obligationäre gem. § 19 SchVG (2009) betreffend nachstehend bezeichneter Anleihen:

Anleihe Name
Emissionsvolumen
WKN
ISIN
Wandelschuld-verschreibung 7 % Wandelschuldver-
schreibung 2020/2025
118.600,00 EUR
A289D6
DE000A289D
Wandelschuld-verschreibung Umgekehrte Wandel-
schuldverschreibung
2020/2025
56.100,00 EUR
A289W9
DE000A289W93
Wandelschuld-verschreibung 10 % Wandelschuld-
verschreibung 2021/
2028
890.700 EUR
A289FL
DE000A289FL5
Wandelschuld-verschreibung 10 % Wandelschuld-
verschreibung 2022/
2026
1.235.600,00 EUR
A3MP8R
DE000A3MP8R6
Wandelschuld-verschreibung 10 % Wandelschuld-
verschreibung 2022/
2027
33.000,00 EUR
A30VTA
DE000A30VTA8
Wandelschuld-verschreibung 10 % Wandelschuld-
verschreibung IV 2023/
2027
689.500,00 EUR
A351PV
DE000A351PB3

(...)

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

B.

Sodann wird zu den Abstimmungen über die Beschlussgegenstände aufgerufen. Es erfolgt zuerst die Abstimmung, ob ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Sodann wird darüber abgestimmt, ob die BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als gemeinsame Vertreterin gewählt wird. In der dritten Abstimmung wird über die Anträge der gemeinsamen Vertreterin im Ganzen abgestimmt. Alle drei Abstimmungen erfolgen jeweils hintereinander je Anlage.

zu Anleihe "7 % Wandelschuldverschreibung 2020/2025"
zu Anleihe "7 % Wandelschuldverschreibung 2020/2025"
zu Anleihe "Umgekehrte Wandelschuldverschreibung 2020/2025
zu Anleihe "10 % Wandelschuldverschreibung 2021/2028"
keine Abstimmung
zu Anleihe "10 % Wandelschuldverschreibung IV 2023/2027"
(...)

Es wird festgestellt, dass einstimmig bzw. mit Mehrheit beschlossen wurde, dass in den jeweiligen Anleihen ein Vertreter gewählt werden soll.

(...)

Es wird festgestellt, dass einstimmig bzw. mit Mehrheit beschlossen wurde, dass in den jeweiligen Anleihen die BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als gemeinsame Vertreterin gewählt wird.

(...)

Des Weiteren wurden noch folgende Beschlüsse seitens der jeweiligen Anleihe-Gläubiger einstimmig bzw. mit Mehrheit gefasst:

I. Befugnisse des gemeinsamen Vertreters
Der gemeinsame Vertreter hat die Befugnisse, die ihm durch die Anleihebedingungen, das Schuldverschreibungsgesetz sowie von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt werden. Er hat die Weisung der Anleihegläubiger zu befolgen.

Soweit der gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger zur selbstständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt.

Der gemeinsame Vertreter ist ermächtigt und verpflichtet, sämtliche Rechte aller Art der Anleihegläubiger, die aus der Schuldverschreibung folgen, geltend zu machen. Ausgenommen hiervon sind die Kündigung der Schuldverschreibung sowie die Kündigung der Schuldverschreibung aus wichtigem Grunde. Die vorstehenden Rechte (Kündigung der Schuldverschreibung sowie Kündigung der Schuldverschreibung aus wichtigem Grund) sind ausschließlich durch die Anleihegläubiger selbst auszuüben.

Über seine Tätigkeit hat der gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.

II. Vergütung
Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung sowie den Ersatz für die entstehenden Kosten und Aufwendungen nach § 7 Abs. 6 SchVG. Zu den Kosten und Aufwendungen zählen auch die Kosten für eine eventuelle, aus Sicht des gemeinsamen Vertreters zur Wahrnehmung seiner Rechte sinnvoll gebotene Beauftragung externer Berater, insbesondere Finanzberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gutachter oder andere professionelle Berater oder Experten. Der gemeinsame Vertreter darf auf den Rat oder die Dienstleistungen der professionellen Berater oder Experten vertrauen.

Der gemeinsame Vertreter ist darüber hinaus berechtigt, für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Versicherungssumme abzuschließen.

Der gemeinsame Vertreter ist ermächtigt und berechtigt, Kosten und Aufwendungen sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters selbst aus Beträgen einzubehalten, die von einem etwaigen Insolvenzverwalter oder sonstigen Dritten zum Zwecke der Zahlung an die Anleihegläubiger an den gemeinsamen Vertreter geleistet werden. Die Kosten, Aufwendungen sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters werden im Insolvenzverfahren, sollte keine (wirksame) Vergütungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter zulasten der Masse geschlossen werden können, mit einer etwaigen Quote in dergestalt verrechnet, dass von der Insolvenzquote zunächst die Kosten, Auslagen sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters in Abzug gebracht werden und der sodann verbleibende Betrag an die Gläubiger ausgezahlt wird. Der gemeinsame Vertreter wird angewiesen, diese Verrechnung vorzunehmen.

III. Befreiung von § 181 BGB
Der gemeinsame Vertreter wird von der Beschränkung des § 181 BGB (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit.

IV. Haftung
Der gemeinsame Vertreter haftet den Anleihegläubigern als Gesamtgläubiger für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben; bei seiner Tätigkeit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der gemeinsame Vertreter bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

Den gemeinsamen Vertreter trifft keine Beweislastumkehr analog § 92 Abs. 2 S. 2 Aktiengesetz (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts).

Die Haftung des gemeinsamen Vertreters ist auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt, es sei denn, er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Über die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche gegen den gemeinsamen Vertreter entscheiden die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss.
(...)

Auf Nachfrage des Gerichts erklärte Rechtsanwalt Borowski im Namen der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Amt als Vertreterin in den entsprechenden Anleihen, in denen diese gewählt wurde, entsprechend anzunehmen.

Amtsgericht Köln, 30.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70a IN 361/24 · COGITANDA Dataprotect AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/24
Wirksam am
17.03.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 25190
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190 eingetragenen COGITANDA Dataprotect AG, Dürener Str. 401 b , 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens Lison, Münstereifeler Str. 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Sagawe, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Rink, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

wird bezüglich der nachstehend bezeichneten Anleihen

Anleihe Name
Emissionsvo-
lumen
WKN
ISIN
Wandelschuld- verschreibung
7 % Wandel-
schuldverschrei-
bung 2020/2025

118.600,00 EUR
A289D6
DE000A289D
Wandelschuld- verschreibung
Umgekehrte
Wandelschuld-
Verschreibung
2020/2025

56.100,00
EUR
A289W9
DE000A289W93
Wandelschuld- verschreibung
10 % Wandel-
schuldverschrei-bung 2021/2028

890.700,00
EUR
A289FL
DE000A289FL5
Wandelschuld- verschreibung
10 % Wandel-
schuldverschrei-bung 2022/2026

1.235.600,00
EUR
A3MP8R
DE000A3MP8R6
Wandelschuld- verschreibung
10% Wandel-
schuldverschrei-bung 2022/2027

33.000,00
EUR
A30VTA
DE000A30VTA8
Wandelschuld- verschreibung
10 % Wandel-
schuldverschrei-bung IV 2023/
2027

689.500,00
EUR
A351PB
DE000A351PB3

gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2512) in der Fassung vom 23.06.2017 (im folgenden SchVG) Termin zur Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmt auf

Freitag, 25.04.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.
Einlass ist ab 09:30 Uhr.

A. Tagesordnung

Der Termin dient den Beschlussfassungen der Schuldverschreibungsgläubiger der jeweiligen Schuldverschreibungen

zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren für alle Gläubiger der jeweiligen Schuldverschreibungen

ggfs. Weisungen an den gewählten Vertreter der betreffenden Schuldverschreibungen

betreffend die Vergütung des jeweiligen gewählten gemeinsamen Vertreters der jeweiligen Schuldverschreibungen

über Auslagenersatz des jeweiligen gewählten Vertreters und Erstattung der Aufwendungen für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

über eine Haftungsbeschränkung des jeweiligen gewählten Vertreters

die Regelung über die Ausschüttung einer etwaigen Insolvenzquote an die Schuldverschreibungsgläubiger

B. Hinweise zur Terminbestimmung

Die Gläubiger (gemeint sind die Gläubiger der oben bezeichneten Schuldverschreibungen) können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger - der jeweiligen Schuldverschreibung - bestellen. Ist ein solcher Vertreter noch nicht bestellt worden, hat das Insolvenzgericht zu diesem Zweck eine Gläubigerversammlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes (gemeint ist das Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) einzuberufen.

Es handelt sich um sechs Gläubigerversammlungen, da sechs Schuldverschreibungen begeben worden sind. Das Gericht fasst diese Versammlungen hinsichtlich der Terminsdurchführung zusammen. Die Beschlussfassungen finden nach Schuldverschreibungen getrennt statt, das bedeutet, dass hinsichtlich der Abstimmungen die Berechtigten aus den jeweiligen Schuldverschreibungen gesondert abstimmen werden.

Ein Beschlussvorschlag, bestimmte Personen zum besonderen Vertreter zu wählen, ist anders als bei außergerichtlichen Versammlungen der Schuldverschreibungsgläubiger nicht möglich, da sich dies aus Gründen der Neutralität des Gerichts verbietet.

Etwaige Prätendenten, die zur Übernahme der Vertreterstellung bereit sind, werden im Rahmen der Versammlungen vorgestellt.

C. Hinweise zur Teilnahme an der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger

I.

Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich, §§ 74 ff. InsO. An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen teil, soweit er zum Zeitpunkt der Abstimmung Inhaber einer Teilschuldverschreibung ist.

Der Nachweis der Inhaberschaft ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) vorzulegende Bescheinigung des depotführenden Instituts (nachfolgend "Depotbank") oder des clearingsystems, die den vollen Namen und die volle Anschrift des Gläubigers enthält, sowie den gesamten Nennbetrag der von dem Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei der Depotbank bestehenden Depots dieses Gläubigers gutgeschrieben sind. Diese Bescheinigung hat darüber hinaus den Vermerk der jeweiligen Depotbank zu enthalten, dass der Bestand der Anteile von dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung bis zum Termintag unter Einschuss desselben gesperrt gehalten wird. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.

II.

Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung des Teilnahme- und Stimmrechts werden die Anleihegläubiger aber gleichwohl gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts beim Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Philip Schober
c/o Brinkmann & Partner
Betr.: Cogitanda Dataprotect AG Gläubigerversammlungen
Widdersdorfer Straße 190
50825 Köln
Telefon: +49 221 690489-0
Fax: +49 221 690489-29
E-Mail: koeln@brinkmann-partner.de

bis spätestens zum 19.04.2025 (16:00 Uhr), durch Übersendung der vorstehend unter II. aufgeführten, zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung berechtigenden Unterlagen, anzumelden. Da die Registrierung von nicht bereits im Vorfeld angemeldeten Anleihegläubigern auf Grund der Prüfung der Teilnahmeberechtigung vor Ort mitunter erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung gebeten (Einlass am Tag der Versammlung ab 09:30 Uhr).

III.

Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform.

Die Identität des Anleihegläubigers, des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters, sowie der Partei kraft Amtes ist durch gültige Ausweispapiere nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter und Parteien kraft Amtes haben Ihre Legitimation in Schriftform nachzuweisen. Vertreter juristischer Personen haben den Nachweis ihrer Vertretungsmacht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder entsprechender Urkunden zu führen.

D. Hinweise zur Funktion des Vertreters nach SchVG

Für den Fall, dass ein Vertreter für die jeweilige Schuldverschreibung gewählt wird, ist dieser ausschließlich berechtigt, und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Dies bedeutet, dass der gemeinsame Vertreter ausschließlich zur Anmeldung der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren berechtigt ist. Des Weiteren hat er die Befugnis, eine eventuell auf die Schuldverschreibungsgläubiger entfallende Quote auszuschütten. Er übt das Stimmrecht in insolvenzrechtlichen Versammlungen aus und hat weitere insolvenzspezifische Rechte.

E. Hinweise zur Beschlussfähigkeit der Versammlung und zur Beschlusskontrolle

Anders als nach § 15 Abs. 3 SchVG ist die jeweilige Versammlung beschlussfähig, wenn nur ein stimmberechtigter Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist.

Anders als in § 20 Abs. 1 Satz 1 SchVG vorgesehen, erfolgt eine Beschlusskontrolle nicht infolge einer entsprechenden Klage. Die Beschlussfassungen der anberaumten Versammlungen der Schuldverschreibungsgläubiger unterliegen der Beschlusskontrolle nach § 78 Insolvenzordnung.

F. Nachrichtlicher Hinweis an die Schuldverschreibungsgläubiger

I.
Das Insolvenzgericht hat neben der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger weitere Termine nach der Insolvenzordnung zu bestimmen. Mit der Verfahrenseröffnung sind bestimmt worden: der sog. Berichtstermin sowie der sog. allgemeine Prüfungstermin. Die Termine sind aus dem Eröffnungsbeschluss ersichtlich, dieser ist abrufbar unter der Internetseite

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

Die Abrufmöglichkeiten werden auf der Seite erläutert.

Sofern Sie selber auch diese Termine wahrnehmen möchten, oder Sie wünschen, dass ein Vertreter i.S.v. § 79 Zivilprozessordnung dies für sie tut, wäre hierzu die Sperrbescheinigung so auszustellen, dass diese auch die entsprechenden Terminstage umfasst.

Da aber auch in diesen Terminen eine Vertagung erfolgen könnte, wird anheimgestellt, die Sperrbescheinigung auf einen auch nach diesen Terminstagen liegenden Zeitpunkt auszudehnen.

Mit der inzwischen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin auch die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bestimmt worden. Die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist.
Alle Schuldverschreibungsgläubiger sind auch Insolvenzgläubiger, und könnten Ihre Ansprüche aus der Schuldverschreibung beim Insolvenzverwalter anmelden.

Diese Anmeldung ist völlig unabhängig von der Anmeldung zur mit diesem Beschluss anberaumten besonderen Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger.

II.

Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist im Bundesanzeiger und unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Ferner ist diese Einladung zur Gläubigerversammlung auf der Internetseite der COGITANDA Dataprotect AG (www.cogitanda.com) zugänglich.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 361/24
Amtsgericht Köln, 17.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 361/24 · COGITANDA Dataprotect AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/24
Wirksam am
04.03.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 25190
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190 eingetragenen COGITANDA Dataprotect AG, gegründet am 22.04.2016, Dürener Str. 401 b , 50858 Köln, frühere Anschrift: Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr,, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens Lison, Münstereifeler Str. 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Sagawe, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Rink, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der technische, wirtschaftliche und organisatorische Schutz von sensiblen Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 08:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Philip Schober, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 04.12.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Jutta Sieger, Dürener Str. 401 B , 50858 Köln
Würtembergische Versicherungs AG, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart
Thomas Cremer, Geffckenstr. 21, 20249 Hamburg
Kreissparkasse Ahrweiler, Wilhelmstr. 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 26.05.2025, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 361/24
Amtsgericht Köln, 01.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 361/24 · COGITANDA Dataprotect AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 361/24
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Koblenz, HRB 25190
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 361/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 25190 eingetragenen COGITANDA Dataprotect AG, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens Lison, Münstereifeler Str. 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Sagawe, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr und Herrn Christian Rink, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der technische, wirtschaftliche und organisatorische Schutz von sensiblen Daten vor unbefugtem Erlangen, Gebrauch, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung,

ist am 27.11.2024, um 18:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Philip Schober, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 361/24
Amtsgericht Köln, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 17.06.2022 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in §§ 1…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 17.06.2022 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in §§ 10 (Aufsichtsrat), 12 (Einberufung und Beschlussfassung), 6a (Genehmigtes Kapital II), 6b (Genehmigtes Kapital III) und 6d (Genehmigtes Kapital IV), die Neufassung des § 6g (Genehmigtes Kapital V) und die Einfügung des § 6h (Genehmigtes Kapital VI) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 01.07.2023 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 84.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 17.06.2027 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 68.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/II). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Sa…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und mit Zustimmung des Aufsichtsrats von 296.791,00 EUR um 7.946 EUR auf 304.737,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 03.10.2021 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital) und 6d (Genehmigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 304.737,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 12.743,00 EUR.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Bestellt als Vorstand: Gerety, Ronan Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Bestellt als Vorstand: Gerety, Ronan Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch E…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 17.06.2021 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 6 g (Genehmigtes Kapital V) sowie die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat), § 11 (Vorsitzender und Stellvertreter) und § 12 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital vom 17.06.2021 bis zum 31.12.2022 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Bestellt als Vorstand: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Rink, Christian, Niederzissen, *X…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Bestellt als Vorstand: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Nicht mehr Vorstand: Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX.
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Nicht mehr Vorstand: Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Rink, Christian, Niederzissen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Sa…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und mit Zustimmung des Aufsichtsrats von 294.529,00 EUR um 2.262,00 auf 296.791,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.12.2020 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital) und 6d (Genehmigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 296.791,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 20.689,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 a (Beirat), 15 (Hauptversammlung, Ort und Einb…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 a (Beirat), 15 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung), 6c (Bedingtes Kapital 2017) sowie die Ergänzung der Satzung um den § 6f (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 21.08.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 20.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2020/I).
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in § 6b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und 6d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017/III und 2018/I in Höhe von 15.123,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 05.07.2020 die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital), 6b (Genehmigtes Kapital III) und 6d (Genhemigtes Kapital IV) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 294.529,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 3.654,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 22.951,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6a (Genehmigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6a (Genehmigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II in Höhe von 12.580,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 17.02.2020 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6a (Genehmigtes Kapital II) beschlossen. Neues Grundkapital: 279.406,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 7.866,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in §§ 6 b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- u…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigungen in §§ 6 b (Genehmigtes Kapital III) -Genehmigtes Kapital 2017/III- und 6 d (Genehmigtes Kapital IV) -Genehmigtes Kapital 2018/I- der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals III mit Zustimmung des Aufsichtsrates von 254.006,00 EUR um 12.820,00 EUR auf 266.826,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.09.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6b (genehmigtes Kapital III) geändert. Neues Grundkapital: 266.826,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 12.728 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), die St…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), die Streichung des § 5 (Namensaktien), die Änderung des § 6 c (Bedingtes Kapital 2017) und die Einfügung von § 6 e (Bedingtes Kapital 2019) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.08.2019 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 30.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2019/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Hinsichtlich des weiteren Beschlussinhaltes wird auf das dem Handelsregister eingereichte Protokoll zur Hauptversammlung vom 09.08.2019 verwiesen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
Berichtigungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Eintragung lfd. Nr. 10, Sp. 6a wie folgt gemäß § 17 HRV von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der dem Vorstand erteilten …
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Eintragung lfd. Nr. 10, Sp. 6a wie folgt gemäß § 17 HRV von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehmigtes Kapital III) der Satzung -genehmigtes Kapital 2017/III)- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.452,00 EUR durchgeführt.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehmigtes Kapital III) der Satzung -Genehmigtes Kapital 201…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehmigtes Kapital III) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2017/III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 20.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 10.01.2019 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6b (genehmigtes Kapital III) beschlossen. Neues Grundkapital: 254.006,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 25.548 EUR.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2017/…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6b (genehigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2017/III- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 14.452,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 06.11.2018 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 6a (genehmigtes Kapita Il) und § 6b (genehmigtes Kapital III) beschlossen. Neues Grundkapital: 234.006,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017/III beträgt noch 45.548 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 24.08.2018 hat die Schaffung eines genehimgten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 6 …
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 24.08.2018 hat die Schaffung eines genehimgten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 6 d (Genehmigtes Kapital IV) beschlossen. In der gleichen Hauptversammlung wurde auch der § 9 a (Beirat) geändert und der § 20 (Wettbewerbsverbot) ersatzlos gestrichen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Erichsen, Sven, Essen, *XX.XX.XXXX. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23.08.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 29.000,00 € zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 14.500 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 14.500 Stammaktien ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet (gekreuzter Beszugsrechtsausschluss). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des danach noch verbleibenden Bezugsrechts zu entscheiden und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.08.2016 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhun…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.08.2016 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II um 5.274,-- EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27./29.03.2018 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und die Änderung in § 6a (genehmigtes Kapital II) beschlossen. Neues Grundkapital: 219.554,00 EUR. Bestellt als Vorstand: Sagawe, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 20.446,-- EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals und die Ä…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals und die Änderung der Satzung und Einfügung des § 6 b (Genehmigtes Kapital III) und des § 6 c (Bedingtes Kapital 2017) und die Änderung von § 7 (Einziehung von Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 23.11.2022 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 60.000,00 EUR zu erhöhen. Es dürfen hierfür bis zu 30.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und bis zu 30.000 Stammaktien ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung richtet (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des danach noch verbleibenden Bezugsrechts zu entscheiden und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2017/III). Die Hauptversammlung vom 24.11.2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 40.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2017/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Hinsichtlich dem Zweck der bedingten Kapitalerhöhung, dem Kreis der Bezugsberechtigten und des Ausgabebetrag wird auf den beim Handelsregister eingereichten Beschluss verwiesen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/1- …
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in § 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/1- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 19.000,-- EUR durchgeführt. Aufgrund der dem Vorstand erteilten Ermächtigung in §§ 6 (genehmigtes Kapital) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/I- und 6a (genehmigtes Kapital II) der Satzung -Genehmigtes Kapital 2016/II-, ist die Erhöhung des Grundkapitals unter vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von 7.800,-- EUR und unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016/II in Höhe von 4.280,-- EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 17.05.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), das Entfallen des § 6 (genehmigtes Kapital) und die Änderung des § 6a (genehmigtes Kapital II) beschlossen. Neues Grundkapital: 214.280,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2016/I vom 22.04.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist damit ausgeschöpft. Das genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 25.720,-- EUR.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlo…
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Hauptversammlung vom 12.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
Veränderungen
HRB 25190 HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der in der Satzung vom 22.04.2016 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des …
HRB 25190: COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr. Aufgrund der in der Satzung vom 22.04.2016 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2016/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 13.200 EUR durchgeführt. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2016 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2016/II- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.11.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 6 (genehmigtes Kaptial) und § 6a (genehmigtes Kapital II) geändert. Neues Grundkapital: 183.200,00 EUR. Bestellt als: Vorstand: Lüttgen, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Das Genehmigte Kapital 2016/1 beträgt noch 26.800 EUR. Das Genehmigte Kapital 2016/II beträgt noch 30.000 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.