Handelsregister · HRB 17147

Chronologischer Auszug

Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christenserinnen gemeinnützige
Gesellschaft mbH

b)
Stolberg
Geschäftsanschrift:
Rainweg 36, 52224 Stolberg

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Jugendund Altenhilfe. Die Gesellschaft bietet alten,
jungen und kranken Menschen Hilfe und
fördert das katholisch religiöse Leben.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch a) den Betrieb des
Altenheims "Maria im Venn" in Stolberg, b)
den Betrieb des Altenheims "Heim des
Guten Samaritan" in Stolberg, c) die
Unterhaltung von Kapellen in den
Altenheimen, d) den Betrieb von
Kindergärten. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätigt; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder
bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstiger Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im
Rahmen des § 58 AO sind zulässig. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen. Die Gesellschaft kann ferner
alle Geschäfte eingehen und alle
Maßnahmen durchführen, die dem
Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann
sich auch an deren Gesellschaften
beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Der
Zweck der Gesellschaft wird verfolgt im
Geist des caritativen Auftrags der
katholischen Kirche in der Tradition der
Ordensgemeinschaft der Christenserinnen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Jankowski, Peter, Jülich, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Renerken, Dirk, Aldenhoven, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2011
a)
10.10.2011
Dr. Moosheimer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.