HRB 17147

Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH

Amtsgericht Aachen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rainweg 36, 52224 Stolberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stolberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.08.2025
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dirk Renerken

Aldenhoven

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft bietet alten, jungen und kranken Menschen Hilfe und fördert das katholisch religiöse Leben. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Altenheims "Maria im Venn" in Stolberg, b) den Betrieb des Altenheims "Heim des Guten Samaritan" in Stolberg, c) die Unterhaltung von Kapellen in den Altenheimen, d) den Betrieb von Kindergärten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätigt; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im Rahmen des § 58 AO sind zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann sich auch an deren Gesellschaften beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt im Geist des caritativen Auftrags der katholischen Kirche in der Tradition der Ordensgemeinschaft der Christenserinnen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRB 17147 Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Stolberg, Rainweg 36, 52224 Stolberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2011. Geschäftsanschrift: Rainweg 36, 52224 Stolbe…
Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Stolberg, Rainweg 36, 52224 Stolberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2011. Geschäftsanschrift: Rainweg 36, 52224 Stolberg. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft bietet alten, jungen und kranken Menschen Hilfe und fördert das katholisch religiöse Leben. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Altenheims "Maria im Venn" in Stolberg, b) den Betrieb des Altenheims "Heim des Guten Samaritan" in Stolberg, c) die Unterhaltung von Kapellen in den Altenheimen, d) den Betrieb von Kindergärten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätigt; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im Rahmen des § 58 AO sind zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann sich auch an deren Gesellschaften beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt im Geist des caritativen Auftrags der katholischen Kirche in der Tradition der Ordensgemeinschaft der Christenserinnen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Jankowski, Peter, Jülich, *XX.XX.XXXX; Renerken, Dirk, Aldenhoven, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.