Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischofs von Essen: Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht unterliegen, Gründung eigener Rechtsträger.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Kreuzfelder
Essen
Vorstand
Thomas Hanschen
Meerbusch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.10.1925 mehrfach, zuletzt geändert am 06.06.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 11 (Die Delegiertenversammlung), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der Delegiertenversammlung), § 17 (Der Vorstand) und § 25 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat einen neuen § 20 (Besonderer Vertreter) in die Satzung eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen entsprechend geändert hat. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Stellung), § 2 (Gemeinnützgkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), § 8 (Rechte und Pflichten der persönlichen Mitglieder), § 9 (Rechte und Pflichten der korporativen Mitglieder), § 10 (Organe des Verbandes), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der Deligiertenversammlung), § 14 (Der Caritasrat), § 15 (Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 16 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 17 (Der Vorstand), § 19 (Vertretung), § 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) , § 26 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes, § 27 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) und § 28 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 12 (Rechte und Pflichten der Delegiertenversammlung), §15 (Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) und § 27 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 02.02.1926 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 556 des Amtsgerichts Oberhausen getreten.
Satzung Blatt 24 ff des Sonderbandes
Die Eintragung der Umbenennung des Vorstandsamtes des Herrn Groß-Mühlenbruch erfolgt in Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 2 von Amts wegen
Satzung Blatt 116-134 des Sonderbandes
Satzung Blatt 199-218 des Sonderbandes.
Satzung Blatt 254 - 274 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.