Handelsregister · VR 40556

Chronologischer Auszug

Caritasverband Oberhausen e. V. · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für die Stadt Oberhausen, e. V.

b)
Oberhausen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus zwei
geborenen und drei gewählten Mitgliedern. (insgesamt 5
Vorstandsmitglieder) Geborene Mitglieder sind der
Stadtdechant und der Verbandsgeschäftsführer.

Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
1. Vorsitzender:
Reinbach, Günter, Pfarrer, Oberhausen

Stellvertretende Vorsitzende:
Notthoff, Marie-Luise, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Schriftführer:
Golsong, Marcus, Mülheim-Ruhr, *XX.XX.XXXX

Stadtdechant (geborenes Mitglied):
Breithecker, Emil, Pfarrer, Oberhausen

geborenes Vorstandsmitglied (Verbandgeschäftsführer):
Groß-Mühlenbruch, Werner, Caritasdirektor, Gladbeck
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 13.10.1925 mehrfach, zuletzt geändert am 06.06.1998.
a)
31.07.2009
Lobe

b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 02.02.1926
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 556 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
2a)
Caritasverband Oberhausen e. V.
a)
Zum Vorstand gehören:
Zwei hauptberufliche Mitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Bischofs von Essen:
Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums
und sonstiger Rechte an Grundstücken,
Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen
Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht
unterliegen.

Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V.:
Übernahme von Bürgschaften, Aufnahme und
Gewährung von Darlehen mit Ausnahme kurzfristiger
Ausleihungen sowie Durchführung und Planung von
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsarbeiten
außerhalb des Wirtschaftsplanes mit einem
Gesamtvolumen von über 100.000,00 Euro.

b)
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Notthoff, Marie-Luise, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Golsong, Marcus, Mülheim-Ruhr, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stadtdechant (geborenes Mitglied):
Breithecker, Emil, Pfarrer, Oberhausen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
04.11.2010
Schumacher

b)
Satzung Blatt 24 ff des
Sonderbandes
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Reinbach, Günter, Pfarrer, Oberhausen

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Messing, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
09.06.2011
Schumacher
4b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Messing, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Kreuzfelder, Michael, Essen, *XX.XX.XXXX

Nach Umbenennung des Vorstandsamtes weiterhin
Vorstandsmitglied:
Groß-Mühlenbruch, Werner, Gladbeck, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2017
Schumacher

b)
Die Eintragung der
Umbenennung des
Vorstandsamtes des Herrn
Groß-Mühlenbruch erfolgt in
Ergänzung der Eintragung lfd.
Nr. 2 von Amts wegen
5b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Groß-Mühlenbruch, Werner, Gladbeck, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Nitsch, Detlef, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2018
Schumacher
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 11 (Die Delegiertenversammlung), § 13
(Sitzungen und Beschlüsse der Delegiertenversammlung), § 17 (Der Vorstand) und § 25
(Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
a)
18.03.2020
Schumacher

b)
Satzung Blatt 116-134 des
Sonderbandes
7a)
Zum Vorstand gehören:
Zwei hauptberufliche Mitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Bischofs von Essen:
Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen
Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht
unterliegen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat einen neuen § 20 (Besonderer Vertreter) in
die Satzung eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen
entsprechend geändert hat.
Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Stellung), § 2 (Gemeinnützgkeit), §
5 (Mitgliedschaft), § 7 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), § 8 (Rechte
und Pflichten der persönlichen Mitglieder), § 9 (Rechte und Pflichten der korporativen
Mitglieder), § 10 (Organe des Verbandes), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der
Deligiertenversammlung), § 14 (Der Caritasrat), § 15 (Aufgaben und Pflichten des
Caritasrates), § 16 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 17 (Der Vorstand), § 19
(Vertretung), § 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) , § 26
(Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes, § 27 (Vermögensanfall bei Auflösung
oder Aufhebung des Verbandes) und § 28 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
26.04.2022
Schumacher

b)
Satzung Blatt 199-218 des
Sonderbandes.
8b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Nitsch, Detlef, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
08.08.2022
Schumacher
9a)
Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern

Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt.

Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen
zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des
Bischofs von Essen:
Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen
Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht
unterliegen,
Gründung eigener Rechtsträger.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gemeinnützigkeit), § 12 (Rechte und Pflichten der Delegiertenversammlung), §15
(Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
§ 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) und § 27 (Vermögensanfall bei
Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) beschlossen.
a)
28.04.2023
Schumacher

b)
Satzung Blatt 254 - 274 des
Sonderbandes
10b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Hanschen, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
06.11.2023
Schumacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.