Handelsregister · VR 40556
Chronologischer Auszug
Caritasverband Oberhausen e. V. · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für die Stadt Oberhausen, e. V. b) Oberhausen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus zwei geborenen und drei gewählten Mitgliedern. (insgesamt 5 Vorstandsmitglieder) Geborene Mitglieder sind der Stadtdechant und der Verbandsgeschäftsführer. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) 1. Vorsitzender: Reinbach, Günter, Pfarrer, Oberhausen Stellvertretende Vorsitzende: Notthoff, Marie-Luise, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Golsong, Marcus, Mülheim-Ruhr, *XX.XX.XXXX Stadtdechant (geborenes Mitglied): Breithecker, Emil, Pfarrer, Oberhausen geborenes Vorstandsmitglied (Verbandgeschäftsführer): Groß-Mühlenbruch, Werner, Caritasdirektor, Gladbeck | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.10.1925 mehrfach, zuletzt geändert am 06.06.1998. | a) 31.07.2009 Lobe b) Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 02.02.1926 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 556 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. |
| 2 | a) Caritasverband Oberhausen e. V. | a) Zum Vorstand gehören: Zwei hauptberufliche Mitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischofs von Essen: Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken, Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht unterliegen. Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V.: Übernahme von Bürgschaften, Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit Ausnahme kurzfristiger Ausleihungen sowie Durchführung und Planung von Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsarbeiten außerhalb des Wirtschaftsplanes mit einem Gesamtvolumen von über 100.000,00 Euro. b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: Notthoff, Marie-Luise, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Golsong, Marcus, Mülheim-Ruhr, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stadtdechant (geborenes Mitglied): Breithecker, Emil, Pfarrer, Oberhausen | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. | a) 04.11.2010 Schumacher b) Satzung Blatt 24 ff des Sonderbandes |
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Reinbach, Günter, Pfarrer, Oberhausen Bestellt als Vorstandsmitglied: Messing, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 09.06.2011 Schumacher | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Messing, Reinhard, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Kreuzfelder, Michael, Essen, *XX.XX.XXXX Nach Umbenennung des Vorstandsamtes weiterhin Vorstandsmitglied: Groß-Mühlenbruch, Werner, Gladbeck, *XX.XX.XXXX | a) 06.04.2017 Schumacher b) Die Eintragung der Umbenennung des Vorstandsamtes des Herrn Groß-Mühlenbruch erfolgt in Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 2 von Amts wegen | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Groß-Mühlenbruch, Werner, Gladbeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Nitsch, Detlef, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2018 Schumacher | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 11 (Die Delegiertenversammlung), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der Delegiertenversammlung), § 17 (Der Vorstand) und § 25 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen. | a) 18.03.2020 Schumacher b) Satzung Blatt 116-134 des Sonderbandes | ||
| 7 | a) Zum Vorstand gehören: Zwei hauptberufliche Mitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischofs von Essen: Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht unterliegen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat einen neuen § 20 (Besonderer Vertreter) in die Satzung eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen entsprechend geändert hat. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Stellung), § 2 (Gemeinnützgkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), § 8 (Rechte und Pflichten der persönlichen Mitglieder), § 9 (Rechte und Pflichten der korporativen Mitglieder), § 10 (Organe des Verbandes), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der Deligiertenversammlung), § 14 (Der Caritasrat), § 15 (Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 16 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 17 (Der Vorstand), § 19 (Vertretung), § 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) , § 26 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes, § 27 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) und § 28 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 26.04.2022 Schumacher b) Satzung Blatt 199-218 des Sonderbandes. | |
| 8 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Nitsch, Detlef, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.08.2022 Schumacher | ||
| 9 | a) Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Folgende Entscheidungen des Caritsverbandes bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Bischofs von Essen: Beteiligung oder Mitgliedschaft an bzw. in juristischen Personen, die nicht der bischöflichen Aufsicht unterliegen, Gründung eigener Rechtsträger. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 12 (Rechte und Pflichten der Delegiertenversammlung), §15 (Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 21 (Genehmigungsvorbehalt und bischöfliche Aufsicht) und § 27 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) beschlossen. | a) 28.04.2023 Schumacher b) Satzung Blatt 254 - 274 des Sonderbandes | |
| 10 | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Hanschen, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2023 Schumacher |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.