Handelsregister · VR 781

Registerinformationen

Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. · Amtsgericht Kassel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kassel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 781
Gericht
Amtsgericht Kassel
Letzte Eintragung
13.12.2023
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Meinolf Schaefers

Kassel

Vorstand

Michael Schmidt

Kassel

Vorstand

André Lemmer

Kassel

Vorstand

Doris Regine Göttlicher

Kassel

Vorstand

Christian Ruppe

Kassel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.05.1962 zuletzt geändert am 28.10.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) und 4 Absatz 2 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2016 mit Nachtrag vom 19.12.2017 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand), beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 (Vorstand), 10 (Vorstand: Arbeitsweise) und 13 (Mitgliederversammlung: Arbeitsweise) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.09.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 9
  • Fall 8
  • Folgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda: 1. Unabhängig vom Gegenstandswert: 1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken: 1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Bildung neuer Rechtsträger, Erwerb von Beteiligungen, Gründung von Gesellschaften sowie Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen, 1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder mit Geschäftsführern, 1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in der AVR-Vergütungsgruppe 1 bis 4 b, KR 12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer dieser Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppe oder Tätigkeit, Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn Arbeitsverträge für Stellen betroffen sind, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehördenden Stellenplan genehmigt sind, 2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan: 2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im Einzelfall, 2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 50.000 €, 2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden, 3. Abschluss und Änderung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt. 4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin oder eines/einer stellv. Geschäftsführers /in und Abschluss oder Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge gemäß § 11 Abs. 2. 5. Erteilung von Befugnissen an die Geschäftsführung.
  • Fall 10 Eintragung vom 28.02.2018 von Amts wegen hinsichtlich der Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Vorstands berichtigt.
  • Fall 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.