Handelsregister · VR 781

Chronologischer Auszug

Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. · Amtsgericht Kassel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für den Stadt- und Landkreis Kassel

b)
Kassel
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,
vertreten den Verein gemeinsam.

Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen
des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda:
1. Erwerb, Belastung, Veräusserung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung und Aufgabe von Rechten
an Grundstücken und die Eingehung einer Verpflichtung
zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an
einem Grundstück;
2. Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder
eines Vermächtnisses sowie Annahme von
Schenkungen mit Auflagen oder sonstige belastende
Zuwendungen;
3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit
Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten;
4. Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von
Garantieerklärungen und abstrakten
Schuldanerkenntnissen, Schuldversprechen,
Schulderlass und Schuldübernahme sowie die Erteilung
von Generalvollmachten;
5. Anstellung von Mitarbeitern;
6. Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen über
Gegenstände im Wert von mehr als 15.000,00 EUR;
7. Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von mehr
als 1.500,00 EUR.

b)
Kassierer:
Werner, Heinz, Kassel, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Wagner, Paul, Kassel, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Bulowski, Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Schneider, Ursula, Vellmar, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.05.1962 zuletzt geändert am 28.10.2003
a)
07.06.2005
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.09.1962
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name) und 4 Absatz 2 beschlossen.
a)
01.08.2006
Steinmetz
3b)
Nicht mehr
Kassierer:
Werner, Heinz, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Dr. Gergen, Karl-Heinz Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX
a)
30.07.2007
Hame
4b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Wagner, Paul, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Gnielinski, Reinald, Vellmar, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2008
Hame
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1
beschlossen.
a)
22.05.2014
Hohmann

b)
Fall 5
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Beschlüsse und Rechtshandlungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Genehmigung des Bistums Fulda:
a) Haushaltsplan/Wirtschaftsplan mit Stellen- und
Investitionsplan,
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse
über die Ergebnisverwendung,
c) Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins,
d) In gleicher Weise bedürfen nachfolgende
Rechtsgeschäfte und Entscheidungen der
Genehmigung:
1. Unabhängig vom Gegenstandswert:
1.1 Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
1.2 Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Bildung
neuer Rechtsträger, Erwerb von Beteiligungen,
Gründung von Gesellschaften sowie Eröffnung,
wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig
geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen.
1.3 Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstands oder
mit Geschäftsführern
1.4 Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit
Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b,
KR 12a bis KR 9c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer
diesen Eingruppierungen vergleichbaren
Vergütungsgruppen oder Tätigkeit. Im Übrigen ist eine
Zustimmung erforderlich, wenn Arbeitsverträge für
Stellen betroffen sind, die nicht mit dem zum
Wirtschaftsplan gehörenden Stellenplan genehmigt sind.
2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im
Wirtschaftsplan:
2.1 sonstige Rechtsgeschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im
Einzelfall,
2.2 Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten
von mehr als 50.000,00 EUR,
2.3 Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
einschließlich Vereinbarungen über
Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit
einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei
in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung
des Gegenstandswerts zusammengefasst werden; bei
Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht
erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den
Bestimmungen einer vom Vorstand und der
Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinien
getätigt werden,
3. Abschluss und Änderung von sonstigen
Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche
Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die
unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt.
4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer
Geschäftsführerin oder eines/einer stellv.
Geschäftsführers/in und Abschluss und Änderung von
Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträgen gem. § 11
Abs. 2.
5. Erteilung von Vertretungsbefugnissen an die
Geschäftsführung.

b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Gnielinski, Reinald, Kassel, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Gergen, Karl-Heinz Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2016 mit Nachtrag vom 19.12.2017 hat die
Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand), beschlossen.
a)
28.02.2018
Märten

b)
Fall 6
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 8
(Vorstand), 10 (Vorstand: Arbeitsweise) und 13 (Mitgliederversammlung: Arbeitsweise)
beschlossen.
a)
22.06.2020
Simon

b)
Fall 9
8b)
Nicht mehr
Schriftführerin:
Schneider, Ursula, Vellmar, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Gnielinski, Reinald, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schaefers, Meinolf, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schmidt, Michael, Kassel, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2020
Simon

b)
Fall 8
9a)

Folgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen des
Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda:

1. Unabhängig vom Gegenstandswert:

1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken:
1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Bildung
neuer Rechtsträger, Erwerb von Beteiligungen,
Gründung von Gesellschaften sowie Eröffnung,
wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig
geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen,
1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes
oder mit Geschäftsführern,
1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit
Mitarbeitern in der AVR-Vergütungsgruppe 1 bis 4 b, KR
12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder
in einer dieser Eingruppierungen vergleichbaren
Vergütungsgruppe oder Tätigkeit,
Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn
Arbeitsverträge für Stellen betroffen sind, die nicht mit
dem zum Wirtschaftsplan gehördenden Stellenplan
genehmigt sind,

2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im
Wirtschaftsplan:

2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im
Einzelfall,
2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten
von mehr als 50.000 €,
2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
einschließlich Vereinbarungen über
Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit
einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei
sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung
des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei
Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht
erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den
Bestimmungen einer vom Vorstand und der
Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie
getätigt werden,

3. Abschluss und Änderung von sonstigen
Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche
Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die
unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt.
4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer
Geschäftsführerin oder eines/einer stellv.
Geschäftsführers /in und Abschluss oder Änderung von
Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge gemäß § 11
Abs. 2.

5. Erteilung von Befugnissen an die Geschäftsführung.
a)
22.06.2020
Simon

b)
Fall 10

Eintragung vom 28.02.2018 von
Amts wegen hinsichtlich der
Beschränkungen der
Vertretungsbefugnis des
Vorstands berichtigt.
10b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Bulowski, Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Gergen, Karl-Heinz Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Gnielinski, Reinald, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Lemmer, André, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Göttlicher, Doris Regine, Kassel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ruppe, Christian, Kassel, *XX.XX.XXXX
a)
13.12.2023
Altmann

b)
Fall 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.