Handelsregister · VR 781
Chronologischer Auszug
Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. · Amtsgericht Kassel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für den Stadt- und Landkreis Kassel b) Kassel | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda: 1. Erwerb, Belastung, Veräusserung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und die Eingehung einer Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück; 2. Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie Annahme von Schenkungen mit Auflagen oder sonstige belastende Zuwendungen; 3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten; 4. Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen, Schuldversprechen, Schulderlass und Schuldübernahme sowie die Erteilung von Generalvollmachten; 5. Anstellung von Mitarbeitern; 6. Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen über Gegenstände im Wert von mehr als 15.000,00 EUR; 7. Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von mehr als 1.500,00 EUR. b) Kassierer: Werner, Heinz, Kassel, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Wagner, Paul, Kassel, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Bulowski, Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Schneider, Ursula, Vellmar, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.05.1962 zuletzt geändert am 28.10.2003 | a) 07.06.2005 Turan b) Tag der ersten Eintragung: 25.09.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name) und 4 Absatz 2 beschlossen. | a) 01.08.2006 Steinmetz | |
| 3 | b) Nicht mehr Kassierer: Werner, Heinz, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassierer: Dr. Gergen, Karl-Heinz Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX | a) 30.07.2007 Hame | ||
| 4 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Wagner, Paul, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Gnielinski, Reinald, Vellmar, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2008 Hame | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen. | a) 22.05.2014 Hohmann b) Fall 5 | ||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Beschlüsse und Rechtshandlungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda: a) Haushaltsplan/Wirtschaftsplan mit Stellen- und Investitionsplan, b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse über die Ergebnisverwendung, c) Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins, d) In gleicher Weise bedürfen nachfolgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen der Genehmigung: 1. Unabhängig vom Gegenstandswert: 1.1 Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 1.2 Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Bildung neuer Rechtsträger, Erwerb von Beteiligungen, Gründung von Gesellschaften sowie Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen. 1.3 Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Geschäftsführern 1.4 Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b, KR 12a bis KR 9c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer diesen Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppen oder Tätigkeit. Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn Arbeitsverträge für Stellen betroffen sind, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehörenden Stellenplan genehmigt sind. 2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan: 2.1 sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im Einzelfall, 2.2 Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 50.000,00 EUR, 2.3 Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswerts zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinien getätigt werden, 3. Abschluss und Änderung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt. 4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin oder eines/einer stellv. Geschäftsführers/in und Abschluss und Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträgen gem. § 11 Abs. 2. 5. Erteilung von Vertretungsbefugnissen an die Geschäftsführung. b) Personenbezogene Daten geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Gnielinski, Reinald, Kassel, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Dr. Gergen, Karl-Heinz Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2016 mit Nachtrag vom 19.12.2017 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand), beschlossen. | a) 28.02.2018 Märten b) Fall 6 | |
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 (Vorstand), 10 (Vorstand: Arbeitsweise) und 13 (Mitgliederversammlung: Arbeitsweise) beschlossen. | a) 22.06.2020 Simon b) Fall 9 | ||
| 8 | b) Nicht mehr Schriftführerin: Schneider, Ursula, Vellmar, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorstand: Gnielinski, Reinald, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schaefers, Meinolf, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schmidt, Michael, Kassel, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2020 Simon b) Fall 8 | ||
| 9 | a) Folgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda: 1. Unabhängig vom Gegenstandswert: 1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken: 1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Bildung neuer Rechtsträger, Erwerb von Beteiligungen, Gründung von Gesellschaften sowie Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen, 1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder mit Geschäftsführern, 1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in der AVR-Vergütungsgruppe 1 bis 4 b, KR 12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer dieser Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppe oder Tätigkeit, Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn Arbeitsverträge für Stellen betroffen sind, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehördenden Stellenplan genehmigt sind, 2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan: 2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR im Einzelfall, 2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 50.000 €, 2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden, 3. Abschluss und Änderung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt. 4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin oder eines/einer stellv. Geschäftsführers /in und Abschluss oder Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge gemäß § 11 Abs. 2. 5. Erteilung von Befugnissen an die Geschäftsführung. | a) 22.06.2020 Simon b) Fall 10 Eintragung vom 28.02.2018 von Amts wegen hinsichtlich der Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Vorstands berichtigt. | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Bulowski, Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Dr. Gergen, Karl-Heinz Peter, Kassel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Gnielinski, Reinald, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Lemmer, André, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Göttlicher, Doris Regine, Kassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Ruppe, Christian, Kassel, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2023 Altmann b) Fall 11 |
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