Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte und Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit im Außenverhältnis der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburge.V.: 1. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; 2. Ausnahme, Übernahme und Hingabe von Darlehen und Krediten, sofern im Einzelfall der Betrag von Euro 75.000,00 überschritten wird; 3. Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des weiteren Mitglieds des Vorstandes und die Bestellung und Abberufung sowie Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder; 4. Wahl des Vorsitzenden des Caritasaufsichtsrates; 5. Änderung der Satzung und des Vereinszwecks sowie die Auflösung des Vereins; 6. Umwandlungen des Verbandes nach dem Umwandlungsgesetz oder der Formwechsel in eine andere Rechtsform; 7. Änderung von Verbandsgrenzen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Riegraf
Rickenbach
Vorstand
Rolf Anton Steinegger
Rheinfelden Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.04.1971 zuletzt geändert am 04.07.2007
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1(Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Gemeinnützigkeit), 3 (Organisation des Verbandes), 9 (Vorstand), 12 (Caritasaufsichtsrat), 15 (kAufgabender Mitgliederversammlung), 16 (Innere Ordnung und Sitzungen der Mitgliederversammlung), 18 (Jahresabschluss, Prüfung) und 20 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr), § 12 (Caritasaufsichtsrat) und § 16 (Innere Ordnung und Sitzungen der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr) und § 13 (Innere Ordnung und Sitzungen des Caritasaufsichtsrates) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1971
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 647 ff.
Geänderte Satzung: Band II Blatt 715 ff
Geänderte Satzung: Band II AS 759 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.