Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Fulda
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 476
Gericht
Amtsgericht Fulda
Letzte Eintragung
22.05.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Folgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen bedürfen der Genehmigung des Bistums Fulda: 1. Unabhängig vom Gegenstandswert: 1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen, 1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder mit Geschäftsführern, 1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b, KR 12 a bis KR 9c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer diesen Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppe oder Tätigkeit, Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehörenden Stellenplan genehmigt sind, 2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan: 2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000 € im Einzelfall, 2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 50.000 €, 2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000 €, wobei in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden. 3. Abschluss und Änderungen von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000 € übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als 2 Jahre beträgt. 4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin oder eines/einer stellv. Geschäftsführers/in und Abschluss oder Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge gem. § 11 Abs. 2. 5. Erteilung von Vertretungs- oder Vollmachten an die Geschäftsführung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ursula Veltum
Rasdorf
Vorstand
Raimund Kind
Buttlar
Vorstand
Stephan Büttner
Dipperz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.05.1964 zuletzt geändert am 26.11.1992
Die Mitgliederversammlung vom 24.3.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Außerdem wurde der § 8 ( Vorstand) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 5.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (GrO, kirchl. Arbeitsrecht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 5.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitglieder des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Zweck) und in § 17 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2016 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 8 (Vorstand) und 14 (Bischöfliche Aufsichtsrechte/Genehmigungspflicht) sowie mit Nachtrag vom 16.01.2017 die Änderung in den §§ 2 (Gemeinnützigkeit, Satzungszweck) und 17 (Anfallberechtigte) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 Abs. 1 Satz 2 (Vorstand) und 10 Abs. 1, 7 und 8 (Einladung und Vorstandsbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 18
Fall 19
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 23.6.2010 mit dem Caritasverband für das Dekanat Geise e.V. mit Sitz in Geisa (Amtsgericht Bad Salzungen, VR 424) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.