VR 476
Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V.
aktuellStandort
Sitz: Fulda
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Registerdaten
- Sitz
- Fulda
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 22.05.2024
- Datenstand
- 2025-09-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Raimund Kind
Buttlar
Stephan Büttner
Dipperz
Ursula Veltum
Rasdorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Folgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen bedürfen der Genehmigung des Bistums Fulda: 1. Unabhängig vom Gegenstandswert: 1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen, 1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder mit Geschäftsführern, 1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b, KR 12 a bis KR 9c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer diesen Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppe oder Tätigkeit, Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehörenden Stellenplan genehmigt sind, 2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan: 2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000 € im Einzelfall, 2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 50.000 €, 2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000 €, wobei in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden. 3. Abschluss und Änderungen von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000 € übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als 2 Jahre beträgt. 4. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin oder eines/einer stellv. Geschäftsführers/in und Abschluss oder Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge gem. § 11 Abs. 2. 5. Erteilung von Vertretungs- oder Vollmachten an die Geschäftsführung.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Stadt-Caritas-Verband Fulda e. V. Fulda
- Caritasverband für Stadt- und Landkreis Fulda e.V. Fulda
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
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