Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden schriftlichen Genehmigung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR. c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR. d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von insgesamt 200.000,00 EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen. e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringvertäge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000,00 EUR. f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt. h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Werner Wolff
Bochum
Vorstand
Ralph Baumgarten
Ratingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 11.12.1968 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.06.2006 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (3) (Aufgaben), § 5 (7) (Vorausssetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8 (2) (Organe des Verbandes), § 9 (2) und (7) (Vorstand), § 13 (2) (Caritasrat), § 14 (2) Nr. 10 bis 19 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 16 (2) Nr. 1 und (3) Nr. 1 (Vertreterversammlung), § 18 (3) (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (1) bis (10) (Zuordnung und Aufsicht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2017 hat die Ergänzung der Satzung in § 11 um den Abs. 2 (Vertretung des Verbandes), § 13 Abs. 8 um einen weiteren Satz (Caritasrat) und § 14 Abs. 1 um die Ziffer 5 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) sowie die Änderung des § 20 Absätze 2, 3, 4, 9 erster Satz und 10 (Zuordnung auf Aufsicht) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mettmann: 12.06.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 330 Amtsgericht Mettmann getreten. Freigegeben am 05.05.2009.
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.