Handelsregister · VR 10330 früher Amtsgericht Mettmann
Chronologischer Auszug
Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für den Kreis Mettmann b) Mettmann | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen über den Diözesan- Caritas-Verband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs 1.der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäfts den Betrag von DEM 200.000,00 übersteigt; 2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind, un die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als DEM 100.000,00; 3. die Übernahme von Bürgschaften; 4. die Planung und der Abschluß von Verträgen betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DEM 40.000,00 übersteigt. 5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn herifür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DEM 10.000,00 übersteigt. Die Ausnahme von Schenkungen unter Lebenden oder von Todes wegen bedürfen nicht der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs. b) Vorstand: Keusch, Franz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX Vorstand: Tondorf, Bernd, Schulrektor, Velbert Vorstand: Schlüter, Herbert, Mettmann, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 11.12.1968 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.06.2006 geändert. | a) 05.05.2009 Nell-Beerschwenger b) Tag der ersten Eintragung in Mettmann: 12.06.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 330 Amtsgericht Mettmann getreten. Freigegeben am 05.05.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Schlüter, Herbert, Mettmann, *XX.XX.XXXX | a) 09.12.2011 Schmitt | ||
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR. c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR. d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von insgesamt 200.000,00 EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen. e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringvertäge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000,00 EUR. f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt. h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. b) Vorstand: Tondorf, Bernd, Velbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Keusch, Franz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (3) (Aufgaben), § 5 (7) (Vorausssetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8 (2) (Organe des Verbandes), § 9 (2) und (7) (Vorstand), § 13 (2) (Caritasrat), § 14 (2) Nr. 10 bis 19 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 16 (2) Nr. 1 und (3) Nr. 1 (Vertreterversammlung), § 18 (3) (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (1) bis (10) (Zuordnung und Aufsicht) beschlossen. | a) 18.05.2012 Schmitt | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Keusch, Franz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Esser, Michael, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 27.01.2014 Schmitt | ||
| 5 | a) Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V. | b) Bestellt als Vorstand: Theißen, Rolf, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2015 Schmidt b) Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Tondorf, Bernd, Velbert, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2016 Milles | ||
| 7 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden schriftlichen Genehmigung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR. c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR. d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von insgesamt 200.000,00 EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen. e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringvertäge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000,00 EUR. f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt. h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2017 hat die Ergänzung der Satzung in § 11 um den Abs. 2 (Vertretung des Verbandes), § 13 Abs. 8 um einen weiteren Satz (Caritasrat) und § 14 Abs. 1 um die Ziffer 5 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) sowie die Änderung des § 20 Absätze 2, 3, 4, 9 erster Satz und 10 (Zuordnung auf Aufsicht) beschlossen. | a) 11.06.2018 Schmidt | |
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Wolff, Hans-Werner, Bochum, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2022 Schweda | ||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Theißen, Rolf, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2022 Schweda | ||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Baumgarten, Ralph, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 26.06.2024 Schwarz | ||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Esser, Michael, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2024 Schwarz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.