Handelsregister · VR 10330 früher Amtsgericht Mettmann

Chronologischer Auszug

Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V. · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für den Kreis Mettmann

b)
Mettmann
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen über den Diözesan-
Caritas-Verband für das Erzbistum Köln e.V.
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs
1.der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und die Aufgabe von rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäfts den Betrag von DEM 200.000,00
übersteigt;
2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht
die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind, un
die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe
von mehr als DEM 100.000,00;
3. die Übernahme von Bürgschaften;
4. die Planung und der Abschluß von Verträgen
betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn
hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen
sind und das Entgelt einen Betrag von DEM 40.000,00
übersteigt.
5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn herifür keine Mittel im
Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt
einen Betrag von DEM 10.000,00 übersteigt.
Die Ausnahme von Schenkungen unter Lebenden oder
von Todes wegen bedürfen nicht der schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs.

b)
Vorstand:
Keusch, Franz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Tondorf, Bernd, Schulrektor, Velbert
Vorstand:
Schlüter, Herbert, Mettmann, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 11.12.1968 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 12.06.2006 geändert.
a)
05.05.2009
Nell-Beerschwenger

b)
Tag der ersten Eintragung in
Mettmann: 12.06.1969
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 330
Amtsgericht Mettmann getreten.
Freigegeben am 05.05.2009.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schlüter, Herbert, Mettmann, *XX.XX.XXXX
a)
09.12.2011
Schmitt
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von
Köln:
a) Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder.
b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EUR.
c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EUR.
d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von insgesamt 200.000,00 EUR hinaus
sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen.
e) Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringvertäge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 200.000,00 EUR.
f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00
EUR.
g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR.
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt.
h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25
Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
b)
Vorstand:
Tondorf, Bernd, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Keusch, Franz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (3)
(Aufgaben), § 5 (7) (Vorausssetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband
Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8 (2)
(Organe des Verbandes), § 9 (2) und (7) (Vorstand), § 13 (2) (Caritasrat), § 14 (2) Nr. 10
bis 19 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 16 (2) Nr. 1 und (3) Nr. 1
(Vertreterversammlung), § 18 (3) (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), §
20 (1) bis (10) (Zuordnung und Aufsicht) beschlossen.
a)
18.05.2012
Schmitt
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Keusch, Franz, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Esser, Michael, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2014
Schmitt
5a)
Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Theißen, Rolf, Ratingen, *XX.XX.XXXX
a)
18.09.2015
Schmidt

b)
Rechtsformzusatz von Amts
wegen ergänzt
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tondorf, Bernd, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2016
Milles
7a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
schriftlichen Genehmigung des Erzbischofs von Köln:
a) Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder.
b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EUR.
c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EUR.
d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von insgesamt 200.000,00 EUR hinaus
sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen.
e) Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringvertäge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 200.000,00 EUR.
f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00
EUR.
g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR.
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt.
h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25
Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2017 hat die Ergänzung der Satzung in § 11 um den
Abs. 2 (Vertretung des Verbandes), § 13 Abs. 8 um einen weiteren Satz (Caritasrat) und §
14 Abs. 1 um die Ziffer 5 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) sowie die Änderung des §
20 Absätze 2, 3, 4, 9 erster Satz und 10 (Zuordnung auf Aufsicht) beschlossen.
a)
11.06.2018
Schmidt
8b)
Bestellt als
Vorstand:
Wolff, Hans-Werner, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2022
Schweda
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Theißen, Rolf, Ratingen, *XX.XX.XXXX
a)
25.10.2022
Schweda
10b)
Bestellt als
Vorstand:
Baumgarten, Ralph, Ratingen, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2024
Schwarz
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Esser, Michael, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2024
Schwarz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.