Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG
- Rechtsform
- 222110
- Sitz
- Berlin
- Geschäftsanschrift
- Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin
- Kapital
- 15.000.000,00 EUR
Handelsregister · HRB 113087
BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1) Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts für Mitarbeiter seiner Trägerunternehmen: - deutsche Banken und weitere im Finanzdienstleistungsbereich tätige Unternehmen sowie ihnen verbundene Dienstleistungsunternehmen, - die BVV Pension Management GmbH und ihr verbundene Unternehmen, - Unternehmen außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs bei Durchführung der reinen Beitragszusage in Form der nicht rückgedeckten Finanzierung; hierfür ist die Einwilligung des Aufsichtsrates einzuholen. 2) Der PF hat die Aufgabe, nach Maßgabe der Satzung und Pensionspläne - den bei ihm versorgungsberechtigten Mitarbeitern der Trägerunternehmen bei eintretender Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung oder bei Erreichen der Altersgrenze eine Leistung, - den Hinterbliebenen der versorgungsberechtigten Mitarbeiter eine Hinterbliebenenleistung zu zahlen. 3) Sieht ein Pensionsplan vor, dass die Kapitalanlage in Rückdeckungsversicherungen erfolgen soll, so hat der PF die Rückdeckungsversicherungen mit dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (nachfolgend „BVV” genannt) abzuschließen. 4) Als Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherungen ist der PF Mitglied des BVV.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließenBerlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließenDallgow-Döberitz
Prokura gemeinsam mit einem VorstandStahnsdorf
Prokura gemeinsam mit einem VorstandBerlin
Prokura gemeinsam mit einem VorstandBerlin
Prokura gemeinsam mit einem VorstandBerlin
Prokura gemeinsam mit einem VorstandBerlin
Prokura gemeinsam mit einem VorstandDie Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.