Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Saarbrücken
Geschäftsanschrift
Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 5473
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken
Letzte Eintragung
16.01.2025
Abrufstand
17.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittel-ständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch die entsprechenden Vorgaben in den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Saarlandes bestimmt. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die vom Verwaltungsrat beschlossen werden und sofern sie sich an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes anlehnen der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Michael Schmidt
Riegelsberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Doris Woll
St. Ingbert
Geschäftsführer(in)
Achim Köhler
Heusweiler
Prokurist(in)
Dirk Roth
Zweibrücken
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2001 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) sowie in § 11 (Beschlußfassung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 445,39 EUR auf 453.450,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 258.400,00 EUR auf 711.850,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung des Vertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 18 (Bekanntmachung und Gerichtsstand), und mit ihr eine Änderung der Firma und des Gegenstandes der Gesellschaft beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 EUR auf 736.850 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 15 (Geschäftsführung), beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 14 (Bewilligungsausschuss) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 13 (Verwaltungsrat) und 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und 13 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Gesellschafter), 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 7 (Haftungsfonds) und 17 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.01.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2005 mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.