Handelsregister · HRB 5473
Chronologischer Auszug
Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe · Amtsgericht Saarbrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Saarbrücken c) Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297).Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungssektors sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, und zwar bis zur Höhe von 80 des Gesamtbetrages des zu gewährenden Kredites, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen mit beschränkter Haftung oder als stiller Gesellschafter an mittelständischen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, und zwar bis zur Höhe von 70 93093648er Beteiligungssumme und des Ertrages, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. | 453.004,61 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Flegel, Ernst, Bankprokurist, Schiffweiler Geschäftsführer: Lossen, Wolfgang, Kaufmann, Saarbrücken | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Mathis, Rosemarie, Püttlingen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.03.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2001 geändert. | a) 17.09.2003 Otto b) Tag der ersten Eintragung: 31.01.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Flegel, Ernst, Bankprokurist, Schiffweiler Bestellt als Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2005 Mohr | ||||
| 3 | 453.450,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) sowie in § 11 (Beschlußfassung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 445,39 EUR auf 453.450,00 EUR beschlossen. | a) 27.07.2005 Dr. Lange b) Gesellschaftsvertrag Bl. 190 ff. SB | |||
| 4 | a) Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe c) 1. Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. 3. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. 4. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt und bedarf der Genehmigung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes. Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bleibt davon unberührt. 5. Unter haftenden Mitteln sind das Stammkapital, die Sicherheitsrücklage und die Haftungsfonds zu verstehen. Das haftende Eigenkapital bestimmt sich nach § 10 KWG. 6. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die von der Gesellschafterversammlung in Anlehnung an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes beschlossen werden und der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen. | 711.850,00 EUR | b) Bestellt als Geschäftsführer: Brenner, Georg, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eberhardt, Albert, Illingen, *XX.XX.XXXX Herberg, Winfried, Beckingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 258.400,00 EUR auf 711.850,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung des Vertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 18 (Bekanntmachung und Gerichtsstand), und mit ihr eine Änderung der Firma und des Gegenstandes der Gesellschaft beschlossen. | a) 30.09.2005 Dr. Lange b) Gesellschaftsvertrag Bl. 374 ff. SB; Kapitalerhöhungsbeschlu ss Bl. 307 ff. SB; Verschmelzungsbeschlü sse Bl. 348 SB und Bl. 307 SB |
| 5 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2005 mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. | a) 30.09.2005 Dr. Lange b) Verschmelzungsvertrag Bl. 363 ff. SB; Verschmelzungsbeschlü sse Bl. 307 SB und Bl. 348 SB | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Lossen, Wolfgang, Kaufmann, Saarbrücken | a) 15.05.2006 Weber | ||||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietzen, Armin, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | a) 24.07.2006 Weber | ||||
| 8 | c) Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. | 736.850,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 EUR auf 736.850 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 15 (Geschäftsführung), beschlossen. | a) 04.08.2008 Rims | ||
| 9 | b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken | a) 01.12.2009 Rüdiger | ||||
| 10 | c) Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gastund Beherbergungsgewerbes sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. | a) 02.12.2009 Lejeune | |||
| 11 | Prokura erloschen: Herberg, Winfried, Beckingen, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Michael, Riegelsberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2013 Weber | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Woll, Doris, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX | a) 20.01.2015 Weber | ||||
| 13 | a) Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Brenner, Georg, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Köhler, Achim, Heusweiler, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Eberhardt, Albert, Illingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. | a) 24.07.2015 Nauhauser | ||
| 14 | Prokura erloschen: Mathis, Rosemarie, Püttlingen Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Roth, Dirk, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2016 Nauhauser | ||||
| 15 | c) Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 14 (Bewilligungsausschuss) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 05.08.2016 Nauhauser | |||
| 16 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 13 (Verwaltungsrat) und 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. | a) 03.07.2017 Fritz | ||||
| 17 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und 13 (Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 25.10.2021 Diwo | ||||
| 18 | c) Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittel-ständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch die entsprechenden Vorgaben in den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Saarlandes bestimmt. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die vom Verwaltungsrat beschlossen werden und sofern sie sich an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes anlehnen der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 04.05.2022 Nauhauser | |||
| 19 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Gesellschafter), 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 7 (Haftungsfonds) und 17 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. | a) 05.10.2022 Jünemann | ||||
| 20 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. | a) 15.07.2024 Frei |
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