Handelsregister · VR 70945
Chronologischer Auszug
BUDOKAN Zwickau e.V. · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BUDOKAN Zwickau e.V. b) Zwickau | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden, welcher Einzelvertretungsbefugnis besitzt, vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, welche die Leistung und Verpflichtung des Vereins von mehr als 5.000,00 Euro im Jahr beinhalten verpflichtet sind, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. b) 1. Vorsitzender: Mattutat, Ronald, Kirchberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Knoll, Michael, Zwickau, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.10.1994 zuletzt geändert am 14.06.2002 | a) 07.01.2011 Horler b) Tag der ersten Eintragung: 11.10.1995. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Zwickau VR 945). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, welche die Leistung und Verpflichtung des Vereins von mehr als 5.000,00 Euro im Jahr beinhalten verpflichtet sind, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. b) neu vorgetragen wegen Änderung Funktion Vorstand: Mattutat, Ronald, Kirchberg, *XX.XX.XXXX | a) 05.02.2014 Jentsch b) Berichtigende Ergänzung zur Eintragung unter laufender Nummer 1, Sp. 3 a des historischen Registerblattes. Von Amts wegen eingetragen. | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, welche eine Leistung oder Verpflichtung des Vereins von mehr als 2.000,00 Euro im Jahr beinhalten, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Der Vorstand), 12 (Mitgliederversammlung) und 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 05.08.2014 Möckel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.