Handelsregister · HRB 6011

Registerinformationen

Buchstelle für das Bäckerhandwerk GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Buchstelle für das Bäckerhandwerk GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Darmstadt
Geschäftsanschrift
Nieder-Ramstädter-Straße 18-20, 64283 Darmstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6011
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
13.05.2020
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist: 1. Im Auftrag der Bäckerinnung a) Die laufenden Geschäftsvorfälle zu verbuchen und die zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz zu versehen -Kontieren-, b) die laufenden Lohnbuchhaltung zu übernehmen, soweit dies nicht durch das Steuerberatungsgesetz ausgeschlossen wird. 2. Beschränkungen des Unternehmensgegenstandes a) Der Unternehmensgegenstand beschränkt sich ausschließlich auf die Handwerksbetriebe Bäckereien und Konditoreien, sowie ähnlicher Betriebe. b) Zur Erhaltung des in Buchstabe a) genannten berufsbezogenen Mandantenkreises bedarf die Aufnahme von Mandanten der vorherigen Zustimmung durch die Bäckerinnung für Stadt und Kreis Darmstadt -im folgenden Bäckerinnung bezeichnet-. c) Die Bäckerinnung hat im Zustimmungsverfahren insbesondere zu überprüfen, ob der neu aufzunehmende Mandant ein, wie unter Buchstabe a) genannter Handwerksbetrieb darstellt. Die Bäckerinnung trifft die Entscheidung in alleiniger und freier Verantwortung. Die Zustimmung darf jedoch bei Vorlage wichtiger wirtschaftlicher Gründe seitens der Gesellschaft nicht verweigert werden. d) Die Bäckerinnung hat binnen 14 Tagen nach Anzeige durch die Gesellschaft über die Zustimmung zu entscheiden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch erfolgt. Das Zustimmungsverfahren bedarf der Schriftform.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Alexander Kutschera

Eppertshausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 24.01.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 29 Sonderband
  • Fall 6

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1994

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.