Handelsregister · HRB 6011
Chronologischer Auszug
Buchstelle für das Bäckerhandwerk GmbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Buchstelle für das Bäckerhandwerk GmbH b) Darmstadt c) ist: 1. Im Auftrag der Bäckerinnung a) Die laufenden Geschäftsvorfälle zu verbuchen und die zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz zu versehen -Kontieren-, b) die laufenden Lohnbuchhaltung zu übernehmen, soweit dies nicht durch das Steuerberatungsgesetz ausgeschlossen wird. 2. Beschränkungen des Unternehmensgegenstandes a) Der Unternehmensgegenstand beschränkt sich ausschließlich auf die Handwerksbetriebe Bäckereien und Konditoreien, sowie ähnlicher Betriebe. b) Zur Erhaltung des in Buchstabe a) genannten berufsbezogenen Mandantenkreises bedarf die Aufnahme von Mandanten der vorherigen Zustimmung durch die Bäckerinnung für Stadt und Kreis Darmstadt -im folgenden Bäckerinnung bezeichnet-. c) Die Bäckerinnung hat im Zustimmungsverfahren insbesondere zu überprüfen, ob der neu aufzunehmende Mandant ein, wie unter Buchstabe a) genannter Handwerksbetrieb darstellt. Die Bäckerinnung trifft die Entscheidung in alleiniger und freier Verantwortung. Die Zustimmung darf jedoch bei Vorlage wichtiger wirtschaftlicher Gründe seitens der Gesellschaft nicht verweigert werden. d) Die Bäckerinnung hat binnen 14 Tagen nach Anzeige durch die Gesellschaft über die Zustimmung zu entscheiden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch erfolgt. Das Zustimmungsverfahren bedarf der Schriftform. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Geschäftsführer: Kutschera, Alexander, Eppertshausen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1994 | a) 21.02.2006 Fischer b) Tag der ersten Eintragung: 24.01.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 29 Sonderband | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nieder-Ramstädter-Straße 18-20, 64283 Darmstadt | a) 13.05.2020 Thomasberger b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.