Handelsregister · HRB 75325

Registerinformationen

Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hamburg
Geschäftsanschrift
Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 75325
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
25.07.2017
Abrufstand
11.02.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Gesellschaft ist (a) die Förderung der Rechtswissenschaft in Lehre und Forschung, insbesondere das Angebot einer internationalen, praxisnahen und leistungsorientierten Juristenausbildung. (b) die Förderung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in ihrem Schnittbereicht sowie (c) die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Die Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) Errichtung und Betrieb der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften mit ihren Studiengängen; (b) das Angebot eines weiterbildenden, internationalen und interdisziplinären Masterstudiengangs, (c) die Veranstaltung von Symposien, Vorträgen, Konferenzen und Tagungen sowie (d) die Vergabe von Stipendien, die finanzielle Unterstützung von Studenteninitiativen, die Übernahme von Kosten für Studenten, die an studentischen nationalen und internationalen Wettbewerben teilnehmen, die Finanzierung der Unterbringung von Studierenden und Teilnehmern von Programmen der Bucerius Law School sowie durch Angebote für die sportliche Betätigung der Studenten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie ausländische Körperschaften. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weiterleitung der Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts, andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie ausländische Körperschaften zur Verwendung für die vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Meinhard Weizmann

Wentorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Johannes Benedikt Landgrebe

Hamburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 27.04.2000
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 34 ff. Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 56 ff. Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 75 gg Sonderband 1
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 81 ff. Sonderband
  • Fall 22
  • Eintragung Nr. 16 Spalte 2 c) vom 26.06.2017 von Amts wegen berichtigt.
  • Fall 23

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2000 zuletzt geändert am 06.02.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 18 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000 EUR beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 12 Abs. (2) a) und b) und 17 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 und 12 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit) und 16 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit), 5 und 11 beschlossen.

Formwechsel

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bucerius Master of Law and Business gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 97829) verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.