Handelsregister · HRB 75325

Chronologischer Auszug

Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bucerius Law School Hochschule für
Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH

b)
Hamburg

c)
Förderung der Rechtswissenschaft in Lehre
und Forschung, insbesondere das Angebot
einer internationalen, praxisnahen und
leistungsorientierten Juristenausbildung,
insbesondere durch die Errichtung und den
Betrieb der Bucerius Law School-
Hochschule für Rechtswissenschaft. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke.
500.000,00
EUR
a)
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Büring, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2000 zuletzt geändert am
06.02.2001
a)
15.02.2002
Lischke

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Tag der ersten
Eintragung: 27.04.2000
Gesellschaftsvertrag
Blatt 34 ff. Sonderband
2b)
Geschäftsführer:
Büring, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Dr. Baumanns, Markus, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
11.03.2002
Krenzer
31.500.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2002 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3
(Stammkapital) und 18 und mit ihr die Erhöhung des
Stammkapitals um 1.000.000 EUR beschlossen.
a)
27.09.2002
Sanders

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 56 ff. Sonderband
4b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Büring, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.04.2003
Scharnweber
5a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2005 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen.
a)
21.04.2005
Hirth

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 75 gg Sonderband
1
6b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Dr. Baumanns, Markus, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt
Geschäftsführer:
Dr. Wenzler, Hariolf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
13.11.2006
Repinski
7a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 12 Abs. (2) a)
und b) und 17 (Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
19.02.2007
Dr. Goetze

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 81 ff. Sonderband
8a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 und 12
beschlossen.
a)
18.01.2008
Dr. Goetze
9Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
07.03.2008
Rohde
10b)
Geschäftsanschrift:
Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
a)
25.02.2010
Repinski
11c)
Die Förderung der Rechtswissenschaft in
Lehre und Forschung, insbesondere das
Angebot einer internationalen, praxisnahen
und leistungsorientierten
Juristenausbildung. Der
Gesellschaftszweck wird insbesondere
durch die Errichtung und den Betrieb der
Bucerius Law School - Hochschule für
Rechtswissenschaft - verwirklicht.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist
zum einen die Förderung von Wissenschaft
und Forschung. Dieser Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch die
Errichtung und den Betrieb der Bucerius
Law School - Hochschule für
Rechtswissenschaft. Ferner ist
gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung. Dieser Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch die
Veranstaltung von Symposien, Vorträgen,
Konferenzen und Tagungen.

Die Förderung der vorbezeichneten
gemeinnützigen Zwecke kann auch durch
die Beschaffung von Mitteln verwirklicht
werden, die, nach Abzug der
Sachaufwendungen, an eine im Ausland
ansässige Körperschaft weitergeleitet
werden, welche diese Mittel ausschließlich
und unmittelbar für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke zu verwenden
hat.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck,
Gegenstand, Gemeinnützigkeit) und 16 beschlossen.
a)
16.04.2010
Eickhoff
12b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
Prokura erloschen
Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
23.08.2010
Repinski
13a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
a)
21.06.2011
Zernial
14b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Dr. Wenzler, Hariolf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2016
Helbig
15b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Weizmann, Meinhard, Wentorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geändert, nun
Geschäftsführer:
Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
11.10.2016
Helbig
16c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist

(a) die Förderung der Rechtswissenschaft
in Lehre und Forschung, insbesondere das
Angebot einer internationalen, praxisnahen
und leistungsorientierten
Juristenausbildung.
(b) die Förderung der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften in ihrem
Schnittbereicht sowie
(c) die Förderung der Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe.

(2) Die Bucerius Law School Hochschule
für Rechtswissenschaft gemeinnützige
GmbH mit Sitz in Hamburg verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch

(a) Errichtung und den Betrieb der Bucerius
Law School - Hochschule für
Rechtswissenschaft mit ihren
Studiengängen;
(b) das Angebot eines weiterbildenden,
internationalen und interdisziplinären
Masterstudiengangs,
(c) die Veranstaltung von Symposien,
Vorträgen, Konferenzen und Tagungen
sowie
(d) die Vergabe von Stipendien, die
finanzielle Unterstützung von
Studenteninitiativen, die Übernahme von
Kosten für Studenten, die an studentischen
nationalen und internationalen
Wettbewerben teilnehmen, die
Finanzierung der Unterbringung von
Studierenden und Teilnehmern von
Programmen der Bucerius Law School
sowie durch Angebote für die sportliche
Betätigung der Studenten.

Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der vorbezeichneten
gemeinnützigen Zwecke durch
Körperschaften des öffentlichen Rechts,
andere steuerbegünstigte Körperschaften
sowie ausländische Körperschaften. Dieser
Satzungszweck wird verwirklicht durch die
Weiterleitung der Mittel an Körperschaften
des öffentlichen Rechts, andere
steuerbegünstigte Körperschaften sowie
ausländische Körperschaften zur
Verwendung für die vorbezeichneten
gemeinnützigen Zwecke.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck,
Gegenstand, Gemeinnützigkeit), 5 und 11 beschlossen.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2017
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der
Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger
vom selben Tag mit der Bucerius Master of Law and Business
gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht
Hamburg, HRB 97829) verschmolzen.
a)
26.06.2017
Dr. Sandidge
b)
Fall 22
17c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist

(a) die Förderung der Rechtswissenschaft
in Lehre und Forschung, insbesondere das
Angebot einer internationalen, praxisnahen
und leistungsorientierten
Juristenausbildung.
(b) die Förderung der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften in ihrem
Schnittbereicht sowie
(c) die Förderung der Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe.

(2) Die Bucerius Law School Hochschule
für Rechtswissenschaft gemeinnützige
GmbH mit Sitz in Hamburg verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch

(a) Errichtung und Betrieb der Bucerius Law
School - Hochschule für
Rechtswissenschaften mit ihren
Studiengängen;
(b) das Angebot eines weiterbildenden,
internationalen und interdisziplinären
Masterstudiengangs,
(c) die Veranstaltung von Symposien,
Vorträgen, Konferenzen und Tagungen
sowie
(d) die Vergabe von Stipendien, die
finanzielle Unterstützung von
Studenteninitiativen, die Übernahme von
Kosten für Studenten, die an studentischen
nationalen und internationalen
Wettbewerben teilnehmen, die
Finanzierung der Unterbringung von
Studierenden und Teilnehmern von
Programmen der Bucerius Law School
sowie durch Angebote für die sportliche
Betätigung der Studenten.

Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der vorbezeichneten
gemeinnützigen Zwecke durch
Körperschaften des öffentlichen Rechts,
andere steuerbegünstigte Körperschaften
sowie ausländische Körperschaften. Dieser
Satzungszweck wird verwirklicht durch die
Weiterleitung der Mittel an Körperschaften
des öffentlichen Rechts, andere
steuerbegünstigte Körperschaften sowie
ausländische Körperschaften zur
Verwendung für die vorbezeichneten
gemeinnützigen Zwecke.
a)
25.07.2017
Willamowius

b)
Eintragung Nr. 16 Spalte
2 c) vom 26.06.2017 von
Amts wegen berichtigt.

Fall 23

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.