Gegenstand des Unternehmens sind Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierinstitutsgesetz), Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz), Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 Wertpapierinstitutsgesetz) und Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Ritterbusch
Gifhorn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Kerstin Borchardt
Braunschweig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Marcel Schrader
Sarstedt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.11.2007 Die Hauptversammlung vom 02.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81673) nach Braunschweig und die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und in § 10 (Vertretung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.07.2008 in Verbindung mit der Hauptversammlung vom 22.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Namensaktien) sowie die Erhöhung des Grundkapitals um 350.000,00 EUR auf 400.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 27.10.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um 1.100.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs.5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 26.11.2008 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.10.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.11.2009 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 24.05.2011 hat die Änderung der Satzung in IV. Aufsichtsrat § 15 (Vergütung) und in V. Hauptversammlung § 16 (Ort und Einberufung) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.10.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 200.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.10.2012 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vergütung Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.06.2018 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und mit ihr die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 5 beschlossen. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung Änderungen der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 9 (Zusammensetzung, Geschäftsordnung des Vorstandes), § 13 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 14 (Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand), § 15 (Vergütung), § 16 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 17 (Teilnahmerecht) sowie die Streichung des § 24 und mit ihnen unter anderem die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.06.2018 und die Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 21.06.2018 haben die Erhöhung des Grundkapitals um 442.578,00 EUR auf 2.242.578,00 EUR und mit ihr die Änderung des § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Einberufung und Beschlussfassung), § 16 (Ort und Einberufung), § 17 (Teilnahmerecht) und § 19 (Stimmrecht) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung vom 21.06.2018 hat der Vorstand durch Beschluss vom 28.10.2022 die Satzung in § 5 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der Ermächtigung vom 23.06.2022 hat der Vorstand durch Beschluss vom 15.03.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung in § 5 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Aufgrund der Ermächtigung vom 23.06.2022 hat der Vorstand durch Beschluss vom 24.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung erneut in § 5 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Herabsetzung des Grundkapitals um 324.257,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Einziehung von Aktien um 52.000 EUR auf 1.866.321,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Aufgrund der Ermächtigung vom 27.06.2023 hat der Vorstand durch Beschluss vom 17.07.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Das Grundkapital ist durch Einziehung von Aktien um 81.000 EUR auf 1.785.321,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Aufgrund der Ermächtigung vom 27.06.2023 hat der Vorstand durch Beschluss vom 04.07.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 22.09.2008 die Verträge vom 02.07.2008 und vom 05.09.2008 mit den Aktionären Kerstin Borchardt und Thomas Ritterbusch geschlossen.
Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 07.05.2009 den Vertrag vom 17.12.2008 mit der BRW AG & Co. Vermögensmanagement KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 200697) über die Erhöhung des Festkapitalanteils der Gesellschaft an der BRW AG & Co. Vermögensmanagement KG geschlossen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2018 mit der BRW Unternehmensmanagement GmbH mit Sitz in Braunschweig (HRB 201575) verschmolzen. Ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft war gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich.
Genehmigtes Kapital
Das genehmigte Kapital vom 27.10.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/1) ist vollständig ausgenutzt.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.05.2018 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 180.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2018 und die Zustimmung der Vorzugsaktionäre vom 21.06.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 20.06.2023 um bis zu 300.000,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen der Ausnutzung der Ermächtigung bis zu 100.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den bereits vorhandenen stimmrechtslosen Vorzugsaktien gleichstehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts sowie den weiteren Inhalt der Aktienrechte und Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Wegen des weiteren Inhalts der Ermächtigung wird auf § 5 Abs. 5 der Satzung Bezug genommen.
Freitext
Fall 14
Fall 17
Fall 21
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 29
Fall 32
Fall 34
Fall 35
Fall 37
Fall 38
Fall 40
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.