Handelsregister · HRB 5232

Registerinformationen

BRIAG Brillen International AG · Amtsgericht Recklinghausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BRIAG Brillen International AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Datteln
Geschäftsanschrift
Emscher-Lippe-Str. 5, 45711 Datteln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5232
Gericht
Amtsgericht Recklinghausen
Letzte Eintragung
25.05.2023
Abrufstand
04.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

a) der Abschluß von Rahmenabkommen mit Herstellern, Händlern und Leistungserbringern von Dienstleistungen jeglicher Art, auch außerhalb der Optik und Akustik; b) die Projektierung, Umsetzung und Vermarktung von Betriebstypenkonzepten, Franchise- oder franchiseähnlichen Konzepten nebst dazugehörigen Marketing- und Ladenbaukonzepten jeglicher Art; c) die Gründung, der Erwerb und die Vermarktung von eigenen Gewerbebetrieben, eigenen Immobilien und sonstigen Sachanlagen; d) die Übernahme von Beteiligungen; e) der Erwerb und der Abschluß von Pacht- und Mietverträgen; f) die Durchführung von Unternehmens- und Personalberatungen nebst dazugehörigen Vermittlungen; g) der Einkauf und Verkauf von Waren, Maschinen, Geräten, EDV-Hardware nebst Zubehör und Einrichtungen, die zum Betreiben von Gewerbebetrieben notwendig erscheinen; h) die Schaffung und Förderung von eigenen Handelsmarken und Erwerb von Markenschutzrechten; i) die Entwicklung und Vermarktung von Software und deren Einsatz, Programmpflege und Wartung; j) die Entwicklung und Vermarktung von Vertriebskonzepten in elektronischen Medien; k) die nachhaltige Stärkung und Sicherung der Kapitaleinlage der Aktionäre.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Carsten Schünemann

Datteln

Prokurist(in)

Kai Muth

Oberhausen

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.10.2004
  • Aufgrund der durch Satzung vom 14.10.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 135.000,00 EUR auf 405.000,00 EUR durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Zusammensetzung des Vorstandes), 19 (Aufstellung des Jahresabschlusses) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 09.11.2011 hat beschlossen, das Grundkapital um 195.000,00 EUR zu erhöhen. Die beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 09.11.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), (11 (Einberufung und Beschlussfassung), 13 (Vergütung), 14 (Ort und Einberufung), 21 (Gründungsaufwand) und die Ergänzung in §§ 22 (Salvatorische Klausel), 23 (Schlussworte) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 8.11.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.11.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.03.2016 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 30.8.2016 hat Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer) und § 10 (Vorsitzender und Stellvertreter) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.08.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 125.000,00 EUR durchgeführt.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.11.2018 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.8.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 175.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.5.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 8.10.2020 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen), § 18 (Beschlussfähigkeit und Mehrheit) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.10.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 187.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.03.2022 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.10.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 312.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.11.2022 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.

Freitext

  • Anmeldung Blatt 1 ff. SB; Satzung Blatt 11 ff. SB.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptverhandlung vom 09.11.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.10.2016 einmalig oder mehrfach um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.
  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2016 ermächtigt, in der Zeit bis zum 31.10.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu 450.000,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien im Nennbetrag von 2.500,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

Formwechsel

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8.10.2020 ermächtigt, in der Zeit bis zum 30.9.2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrates einmalig oder mehrfach um bis zu 675.000,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien im Nennbetrag von 1.250,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

Genehmigtes Kapital

  • Das Genehmigte Kapital 08.10.2020 beträgt noch 175.000,00 Euro.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.