a) der Abschluß von Rahmenabkommen mit Herstellern, Händlern und Leistungserbringern von Dienstleistungen jeglicher Art, auch außerhalb der Optik und Akustik; b) die Projektierung, Umsetzung und Vermarktung von Betriebstypenkonzepten, Franchise- oder franchiseähnlichen Konzepten nebst dazugehörigen Marketing- und Ladenbaukonzepten jeglicher Art; c) die Gründung, der Erwerb und die Vermarktung von eigenen Gewerbebetrieben, eigenen Immobilien und sonstigen Sachanlagen; d) die Übernahme von Beteiligungen; e) der Erwerb und der Abschluß von Pacht- und Mietverträgen; f) die Durchführung von Unternehmens- und Personalberatungen nebst dazugehörigen Vermittlungen; g) der Einkauf und Verkauf von Waren, Maschinen, Geräten, EDV-Hardware nebst Zubehör und Einrichtungen, die zum Betreiben von Gewerbebetrieben notwendig erscheinen; h) die Schaffung und Förderung von eigenen Handelsmarken und Erwerb von Markenschutzrechten; i) die Entwicklung und Vermarktung von Software und deren Einsatz, Programmpflege und Wartung; j) die Entwicklung und Vermarktung von Vertriebskonzepten in elektronischen Medien; k) die nachhaltige Stärkung und Sicherung der Kapitaleinlage der Aktionäre.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carsten Schünemann
Datteln
Prokurist(in)
Kai Muth
Oberhausen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.10.2004
Aufgrund der durch Satzung vom 14.10.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 135.000,00 EUR auf 405.000,00 EUR durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Zusammensetzung des Vorstandes), 19 (Aufstellung des Jahresabschlusses) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.11.2011 hat beschlossen, das Grundkapital um 195.000,00 EUR zu erhöhen. Die beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 09.11.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), (11 (Einberufung und Beschlussfassung), 13 (Vergütung), 14 (Ort und Einberufung), 21 (Gründungsaufwand) und die Ergänzung in §§ 22 (Salvatorische Klausel), 23 (Schlussworte) beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 8.11.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.11.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.03.2016 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.8.2016 hat Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer) und § 10 (Vorsitzender und Stellvertreter) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.08.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 125.000,00 EUR durchgeführt.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 150.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.11.2018 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.8.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 175.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.5.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 8.10.2020 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen), § 18 (Beschlussfähigkeit und Mehrheit) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.10.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 187.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.03.2022 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 08.10.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 312.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.11.2022 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
Freitext
Anmeldung Blatt 1 ff. SB; Satzung Blatt 11 ff. SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptverhandlung vom 09.11.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.10.2016 einmalig oder mehrfach um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2016 ermächtigt, in der Zeit bis zum 31.10.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu 450.000,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien im Nennbetrag von 2.500,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Formwechsel
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8.10.2020 ermächtigt, in der Zeit bis zum 30.9.2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrates einmalig oder mehrfach um bis zu 675.000,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien im Nennbetrag von 1.250,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Genehmigtes Kapital
Das Genehmigte Kapital 08.10.2020 beträgt noch 175.000,00 Euro.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.