1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Zweigniederlassungen, die auf steuerberatende Tätigkeiten oder Wirtschaftsprüfung beschränkt sind, errichtet werden. Die eingeschränkte Tätigkeit der Zweigniederlassung ist entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften kundzumachen. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss ein Steuerberater sein. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss ein Wirtschaftsprüfer sein. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen jedweder Art an anderen Gesellschaften oder Unternehmen einzugehen oder zu erwerben, soweit die Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG fällt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Braun
Feldkirchen-Westerham
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019 mit Nachtrag vom 22.03.2019.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.