Handelsregister · HRB 27802
Chronologischer Auszug
Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft b) Feldkirchen-Westerham Geschäftsanschrift: Glonner Str. 2, 83620 Feldkirchen- Westerham c) 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Zweigniederlassungen, die auf steuerberatende Tätigkeiten oder Wirtschaftsprüfung beschränkt sind, errichtet werden. Die eingeschränkte Tätigkeit der Zweigniederlassung ist entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften kundzumachen. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss ein Steuerberater sein. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss ein Wirtschaftsprüfer sein. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen jedweder Art an anderen Gesellschaften oder Unternehmen einzugehen oder zu erwerben, soweit die Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG fällt. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Braun, Michael, Feldkirchen-Westerham, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019 mit Nachtrag vom 22.03.2019. | a) 01.04.2019 Inderwiesen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.