Handelsregister · HRB 27802

Chronologischer Auszug

Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Braun Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

b)
Feldkirchen-Westerham
Geschäftsanschrift:
Glonner Str. 2, 83620 Feldkirchen-
Westerham

c)
1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit §
57 Abs.3 StBerG und die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden,
steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf
gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4
WPO.
2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der
Zweigniederlassungen muss ein
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit
beruflicher Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch
Zweigniederlassungen, die auf
steuerberatende Tätigkeiten oder
Wirtschaftsprüfung beschränkt sind,
errichtet werden. Die eingeschränkte
Tätigkeit der Zweigniederlassung ist
entsprechend den berufsrechtlichen
Vorschriften kundzumachen. Leiter einer
Zweigniederlassung, die ausschließlich auf
dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss
ein Steuerberater sein. Leiter einer
Zweigniederlassung, die ausschließlich auf
dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist,
muss ein Wirtschaftsprüfer sein.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt,
Beteiligungen jedweder Art an anderen
Gesellschaften oder Unternehmen
einzugehen oder zu erwerben, soweit die
Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBG fällt.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Braun, Michael, Feldkirchen-Westerham,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019 mit Nachtrag vom
22.03.2019.
a)
01.04.2019
Inderwiesen

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