Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Ravensburg
- Geschäftsanschrift
- Bahnhofplatz 5, 88214 Ravensburg
- Kapital
- 60.000,00 EUR
Handelsregister · HRB 552545
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH · Amtsgericht Ulm
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) Die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und Steigerung seiner Attraktivität insbesondere durch die koordinierte Gestaltung des Leistungsangebots sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarif- und Beförderungsbestimmungen (Verbundtarif) im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV einschließlich SPNV in diesen Landkreisen nach Maßgabe der Absätze 2 und 2a. (2) Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: - Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrspläne; - Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet nach Abs. 1 einschließlich der Anschlüsse an den SPNV; - Festlegung und Fortschreibung des flächendeckenden Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen; hierbei ist § 15 ÖPNV-VO anzuwenden. Bei verbundgrenzüberschreitenden Verkehren in Baden-Württemberg ist grundsätzlich der Baden-Württemberg-Tarif (BW-Tarif) anzuwenden. Hierbei ist § 13 ÖPNV-VO BW anzuwenden. - Rahmenplanung des Liniennetzes; - Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten; - Entwicklung eines transparenten und verkehrsunternehmensneutralen Einnahmeaufteilungsvertrages, Durchführung der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung; hierbei ist § 17 ÖPNV-VO BW anzuwenden. - Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen; - Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung; - Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr; hierbei sind landeseinheitliche Beförderungsstandards und Service- und Marketingkonzepte wie landesweite Kundenserviceanlaufstellen sowie sonstige Aktivitäten zur Steigerung der Attraktivität der Öffentlichen Mobilität umzusetzen. § 18 ÖPNV-VO ist anzuwenden. - Unterstützung des Landes Baden-Württemberg bei der Durchführung von Vergabeverfahren für das Erbringen von Nahverkehrsleistungen insbesondere durch die Bereitstellung von Daten; | - Bereitstellung von Fahrplan- und Echtzeitinformationen sowie Nachfragedaten zur Nutzung im Rahmen der Ausbaustrategie des Landes und zur Verbesserung der Fahrgastinformation für das Land Baden-Württemberg; - Zurverfügungstellung von Haltestellen- und Fahrplandaten für alle in den Verbund einbezogenen Linien zur Ansicht und Weiterverarbeitung im offenen digitalen Standardformat unter einer offenen Datenlizenz für das Land Baden-Württemberg. § 19 ÖPNV-VO BW ist anzuwenden. (2a) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind die verkehrs- und entwicklungspolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg gemäß den §§ 1 und 4 ÖPNVG BW zu beachten.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Berg
Weitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.