Handelsregister · HRB 552545
Chronologischer Auszug
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mit beschränkter Haftung b) Ravensburg c) Einführung eines Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV einschließlich SPNV in diesen Landkreisen nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages. | 32.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Löffler, Heinz Jürgen, Salem, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2003 | a) 31.08.2006 Sperling b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.08.2006. Tag der ersten Eintragung: 11.09.2003 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 4 | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofplatz 5, 88214 Ravensburg | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Löffler, Heinz Jürgen, Deggenhausertal, *XX.XX.XXXX | a) 30.09.2010 Traub | |||
| 3 | a) Firma geändert; nun: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH c) Gegenstand teilweise berichtigt und geändert; nun: (1) Die Förderung und Fortentwicklung des Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV einschließlich SPNV in diesen Landkreisen nach Maßgabe des Abs. 2. (2) Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: - Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrspläne; - Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet nach Abs. 1 einschließlich der Anschlüsse an den SPNV; - Festlegung und Fortschreibung des Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen; - Rahmenplanung des Liniennetzes; - Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten; - Abschluss eines Einnahmezuscheidungsvertrages und eines Einnahmeaufteilungsvertrages, Durchführung der Einnahmezuscheidung und der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung; - Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen; - Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung; - Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und vergleichbaren Einrichtungen schließen. (4) Die Gesellschaft wirkt gegenüber ihren Gesellschaftern und deren Verkehrsunternehmen betriebs-, interessen- und wettbewerbsneutral. (5) Die Gesellschaft wird die betriebliche Zusammenarbeit der Gesellschafter fördern. | 50.150,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 mit Nachtrag vom 07.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017/07.12.2017 um 18.150,00 EUR auf 50.150,00 EUR erhöht. | a) 13.12.2017 Völkel | ||
| 4 | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hasenfratz, Bernd, Berg, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2019 Völkel | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Löffler, Heinz Jürgen, Deggenhausertal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Hasenfratz, Bernd, Berg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Hasenfratz, Bernd, Berg, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2023 Hoof | |||
| 6 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und Steigerung seiner Attraktivität insbesondere durch die koordinierte Gestaltung des Leistungsangebots sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarif- und Beförderungsbestimmungen (Verbundtarif) im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV einschließlich SPNV in diesen Landkreisen nach Maßgabe der Absätze 2 und 2a. (2) Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: - Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrspläne; - Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet nach Abs. 1 einschließlich der Anschlüsse an den SPNV; - Festlegung und Fortschreibung des flächendeckenden Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen; hierbei ist § 15 ÖPNV-VO anzuwenden. Bei verbundgrenzüberschreitenden Verkehren in Baden-Württemberg ist grundsätzlich der Baden-Württemberg-Tarif (BW-Tarif) anzuwenden. Hierbei ist § 13 ÖPNV-VO BW anzuwenden. - Rahmenplanung des Liniennetzes; - Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten; - Entwicklung eines transparenten und verkehrsunternehmensneutralen Einnahmeaufteilungsvertrages, Durchführung der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung; hierbei ist § 17 ÖPNV-VO BW anzuwenden. - Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen; - Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung; - Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr; hierbei sind landeseinheitliche Beförderungsstandards und Service- und Marketingkonzepte wie landesweite Kundenserviceanlaufstellen sowie sonstige Aktivitäten zur Steigerung der Attraktivität der Öffentlichen Mobilität umzusetzen. § 18 ÖPNV-VO ist anzuwenden. - Unterstützung des Landes Baden- Württemberg bei der Durchführung von Vergabeverfahren für das Erbringen von Nahverkehrsleistungen insbesondere durch die Bereitstellung von Daten; | - Bereitstellung von Fahrplan- und Echtzeitinformationen sowie Nachfragedaten zur Nutzung im Rahmen der Ausbaustrategie des Landes und zur Verbesserung der Fahrgastinformation für das Land Baden-Württemberg; - Zurverfügungstellung von Haltestellenund Fahrplandaten für alle in den Verbund einbezogenen Linien zur Ansicht und Weiterverarbeitung im offenen digitalen Standardformat unter einer offenen Datenlizenz für das Land Baden- Württemberg. § 19 ÖPNV-VO BW ist anzuwenden. (2a) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind die verkehrs- und entwicklungspolitischen Ziele des Landes Baden-Württemberg gemäß den §§ 1 und 4 ÖPNVG BW zu beachten. | 60.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 9.850,00 EUR auf 60.000,00 EUR erhöht. | a) 06.03.2026 Hoof |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.