Handelsregister · HRB 6462
Chronologischer Auszug
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH b) Koblenz c) Gegenstand und Ziel des Unternehmens ist die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und solzialpädagogische Förderung der behinderten und schwervermittelbaren Arbeitnehmer verfolgt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. Die Tätigkeit hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Das gilt insbesondere für etwaige Überschüsse, die auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können, wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. Nur Gesellschafter, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen, dürfen eine Gewinnausschüttung erhalten, die wiederum ausschließlich für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden ist. Ansonsten erhalten die Gesellschafter keine Gewinnausschüttung und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Das übersteigende Vermögen der Gesellschaft fließt einer steuerbegünstigten Körperschaft zur Förderung der Behindertenhilfe zu. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Mlülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2000 zuletzt geändert am 15.12.2000 | a) 05.09.2005 Peters b) Tag der ersten Eintragung: 08.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2005. | |
| 2 | c) (1) Gegenstand und Ziel des Unternehmens sind die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftpolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und sozialpädagogische Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern verfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke, (§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung, insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Überschüsse, die im gesetzlich zulässigen Umfang auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können, wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. (6) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung der Körperschaft ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, zu steuerbegünstigten Zwecken zur Förderung der Behindertenhilfe zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt. | b) Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Mlülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ferner wurden die §§ 3 ( nunmehr: Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Jahresabschluss), 4 ( nunmehr: Stammkapital), 5 (Verpfändung oder Veräußerung von Geschäftsanteilen), 6 ( Organe), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 9 (nunmehr: Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 10 (Verwaltungsrat), und 11 ( nunmehr: Vertretung und Geschäftsführung), 12 (Auflösung) und 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde um § 14 ( nunmehr: Schlussbestimmungen) erweitert. | a) 20.09.2007 Scherbarth | ||
| 3 | b) Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Mlülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Er ist für a) Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 735 eingetragenen Firma Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gemeinnützige GmbH Koblenz mit dem Sitz in Koblenz sowie b) Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der im Handelsregister des Amtsgerichtes Koblenzu unter HRB 5211 eingetragenen Firma Polytec Integrative gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Koblenz von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) 10.01.2008 Wessel | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 ( Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen. | a) 10.07.2008 Scherbarth | ||||
| 5 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz | a) 02.09.2010 Hausch | ||||
| 6 | Einzelprokura: Kochanek, Volker Clemens, Bendorf, *XX.XX.XXXX | a) 07.12.2011 Göbel b) Fall 6 | ||||
| 7 | c) (1) Gegenstand und Ziel des Unternehmens sind die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftpolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und sozialpädagogische Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern verfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke, (§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung, insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Überschüsse, die im gesetzlich zulässigen Umfang auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können, wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. (6) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Rhein- Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gemeinnützige GmbH Koblenz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die Übertragung des Vermögens hat in vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehören zu erfolgen. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 7 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 18.02.2013 Göbel b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.