HRB 6462

Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Koblenz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.02.2025
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frank Mehnert

Neuwied

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gemeinnützige GmbH Koblenz mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 735) und der Polytec Integrative gemeinnützige GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5211) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-01

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Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand und Ziel des Unternehmens sind die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftpolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und sozialpädagogische Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern verfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke, (§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung, insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Überschüsse, die im gesetzlich zulässigen Umfang auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können, wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. (6) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gemeinnützige GmbH Koblenz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die Übertragung des Vermögens hat in vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehören zu erfolgen. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 6462 Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 7 (Gegenstand des Un…
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 7 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand und Ziel des Unternehmens sind die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftpolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und sozialpädagogische Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern verfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke, (§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung, insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Überschüsse, die im gesetzlich zulässigen Umfang auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können, wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. (6) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gemeinnützige GmbH Koblenz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die Übertragung des Vermögens hat in vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehören zu erfolgen. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt.
Veränderungen
HRB 6462 Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz. Einzelprokura: Kochanek, Volker Clemens, Bendorf, *XX.XX.XXXX.
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz, Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz. Einzelprokura: Kochanek, Volker Clemens, Bendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6462 Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz (Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 ( Vertretung und…
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz (Ernst-Sachs-Str. 10, 56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 ( Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 6462 Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz (56070 Koblenz). Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Mlülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Er ist für a) Rec…
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz (56070 Koblenz). Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Mlülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Er ist für a) Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 735 eingetragenen Firma Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gemeinnützige GmbH Koblenz mit dem Sitz in Koblenz sowie b) Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der im Handelsregister des Amtsgerichtes Koblenzu unter HRB 5211 eingetragenen Firma Polytec Integrative gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Koblenz von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Veränderungen
HRB 6462 Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz (56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) mit ihr die Änd…
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Koblenz (56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ferner wurden die §§ 3 ( nunmehr: Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Jahresabschluss), 4 ( nunmehr: Stammkapital), 5 (Verpfändung oder Veräußerung von Geschäftsanteilen), 6 ( Organe), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 9 (nunmehr: Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), 10 (Verwaltungsrat), und 11 ( nunmehr: Vertretung und Geschäftsführung), 12 (Auflösung) und 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde um § 14 ( nunmehr: Schlussbestimmungen) erweitert. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand und Ziel des Unternehmens sind die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftpolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und sozialpädagogische Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern verfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke, (§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung, insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen. Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Überschüsse, die im gesetzlich zulässigen Umfang auch einer dem Gesellschaftszweck dienenden Rücklage zugeführt werden können, wenn und solange dies zur nachhaltigen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich ist. (6) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung der Körperschaft ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, zu steuerbegünstigten Zwecken zur Förderung der Behindertenhilfe zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. (8) Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt. Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Mlülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.