Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen, der Vorsitzende für bewegliches Vereinsvermögen, der Vorsitzende für Gebäude und Grundvermögen, der Vorsitzende für Sportbetrieb, der Vorsitzende für Sportentwicklung und der Vorsitzende für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Mitglieder zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der erste Vorsitzende kann im Einzelfall über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zur Höhe von 10.000,00 EUR (zehntausend Euro), zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bis zur Höhe von 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) bestimmen. Über die Verwendung von Vereinsgeldern im Einzelfall, soweit die Ausgabe 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) übersteigt, bestimmt die Vertreterversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd Baum
Buchholz
Vorstand
Andreas Loser
Buchholz
Vorstand
Joachim Zinnecker
Buchholz
Vorstand
Alexander Hampfe
Buchholz
Vorstand
Arno Reglitzky
Buchholz/N.
Vorstand
Hans-Hermann Damlos
Buchholz
Vorstand
Wilfried Geiger
Buchholz
Vorstand
Anna Trybka
Buchholz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Satzung Bl. 353-358, Änderungsbeschluss Bl. 68-89 d. A. Tag der ersten Eintragung: 17.02.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beitrag, Beitragsordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 17.04.2009 und 24.06.2009 haben die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Beitrag, Beitragsordnung), 2 (Zweck und Aufgabe) und 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 8 (Vorstand), 15 (Wahlen) und 22 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vertreterversammlung) und § 10 (Abteilungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Eintritt, Austritt) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beitrag, Beitragsordnung) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2016 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere § 2 (Zweck und Zweckverwirklichung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verwaltung von Vereinsangelegenheiten) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) und in § 20 (Auflösung)beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.